Darf der Chef das(Trinkgeld)?
Ein Kumpel von mir ist PTA in einer größeren Apotheke, dort bekommen die Angestellten manchmal von Kunden an der Kasse Trinkgeld,das tut sein Chef in ein großes, abgeschlossenes Glas, welches gut sichtbar im Regal steht, quasi als Ansporn. Am Ende des Monats nimmt er sich die Hälfte teilt dann den Rest durch die Mitarbeiter und gibt es ihnen. Darf er dass? Vorallendingen ohne es zu versteuern? In seiner Buchführung steht nämlich gar nichts davon .
6 Antworten
...nein, darf er nicht! Das Trinkgeld soll ja eine Anerkennung für den jeweiligen Mitarbeiter sein, nicht für den Chef. Wenn die Kollegen sich darauf einigen, es selbst für eine Art Kaffeekasse oder gemeinsame Freizeitaktivitäten zu sammeln ist das okay. Aber dem Chef steht es nicht zu, nicht mal die Hälfte davon...es sei denn er erhält es persönlich von einem Kunden.
Trinkgelder versteuern? In der Regel sind Trinkgelder steuerfrei!
Trinkgelder für die Angestellten darf der Apotheker nicht für sich behalten - er darf das lediglich sammeln und aufteilen, wenn das vereinbart ist.
Trinkgelder sind für Angestellte steuerfrei - aber für den Apotheker stellen sie steuerpflichtige Einnahmen (auch umsatzsteuerpflichtig) dar und er müsste sie entsprechend verbuchen.
Es sollte als das Geld zurückgefordert werden.
naja da ist jetzt echt die frage wie man das macht.
wenn er das trinkgeld aufteilt müsste er es versteuern somit schätze ich mal das versteuern spart er sich und nimmt einfach die hälfte und teilts dann auf, sozusagen bekommen die mitarbeiter eh ihren teil, nur steckt sich der chef die steuern davon ein.
ob man das melden sollte ist halt die frage, job riskieren? und/oder dann steuern auf das trinkgeld zahlen.
Seit wann gibt es "Trinkgeld" in einer Apotheke ?
Wirbt und bettelt der Schmock in seiner Apo-Filiale gerade offensiv darum ?
Selbst in der Gastro-Branche halte ich es zumindest für hächst bedenklich, wenn die Betriebsleitung sich selbst am "Schlickergeld" bereichert, als es zu 100% unter den Beschäftigten des Betriebes .... und NUR unter den Angestellten ggf. gleichmässig zu verteilen.
Dann ist das m.W. ( Gastro) sogar stfr. möglich, aber dabei darf der Raffgeier nichts für sich selbst abzweigen.
Nein, darf er nicht. Trinkgeld ist für dich.
Aber Trinkgeld ab einer gewissen Höhe (auf das Jahr gerechnet) müsste versteuert werden.