Darf der Chef das Trinkgeld einteilen?
Hallo, ich arbeite mittlerweile in einem Restaurant als Servicekraft, was mir auch viel Spass macht. Es gibt da aber eine Sache die mir richtig sauer aufstösst. Wir müssen nach Dienstende das gesamte Geld (ausser unser Wechselgeld, welches wir privat in den Geldbeutel machen mussten) beim Chef abgeben. Wir haben keinen Überblick wieviel Trinkgeld wir am Tag gemacht haben. Das Trinkgeld wird gesammelt und ca- 1 mal die Woche ausgezahlt. Ich hatte die letzten 2 Monate mir jeden Tag aufgeschrieben, was ich am Tisch abgerechnet habe und nach Dienstschluss alles zusammengerechnet. So konnte ich immer nachvollziehen was ich Trinkgeld bekommen habe und es vergleichen. Heute habe ich vom Chef eine Rüge bekommen und darf ab sofort nichts mehr aufschreiben. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Das Trinkgeld heimlich in ein Extrafach machen und am Abend zusammenzählen und abgeben? Danke für Eure Antworten Achso, darf der Chef anweisen wieviel Wechselgeld ich im Geldbeutel haben muss und darf er das jedesmal kontrollieren?
9 Antworten
Was ich nicht verstehe ist: Warum regst Du Dich auf? Willst Du nichts hergeben? Oder willst Du den Chef kontrollieren, ob er Dich nicht bescheißt?
Ich finde die Lösung in Eurem Betrieb sehr umsichtig und fair, weil da jeder Mitarbeiter gleich viel bekommt.
Dazu dieser Text:
Das Landesarbeitsegricht Mainz (10 Sa 483/10) hat sich mit der Frage beschäftigt, wem das Trinkgeld gehört: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Die Frage ist nicht so kleinlich wie sie wirkt: Ist doch Trinkgeld auf der einen Seite steuerfrei (§3 Nr.51 EStG) und gibt es auf der anderen Seite sogar Jobs, in denen man teilweise mehr an Trinkgeldern einnimmt als man regulär verdient. Hinzu kommt, dass manchmal ein Arbeitgeber das Geld gar nicht für sich möchte, sondern aus – falsch verstandener – Fairness heraus das erwirtschaftete Trinkgeld aller Arbeitnehmer einsammeln und gleich dann verteilen möchte.
Das LAG hat nunmehr korrekt entschieden, dass das Trinkgeld dem Arbeitnehmer gehört, dem es zugewendet wird. Hintergrund ist die Definition des “Trinkgeldes” in §107 III GewO:
[...]
Trinkgeld – für den einzelnen oder für die Gruppe?
Mit der Rechtsprechung gilt: “Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein […] Wird die freiwillig honorierte Leistung aber erkennbar von einem Team erbracht, so steht das vereinnahmte Geld im Zweifel dem Team in seiner Gesamtheit zu.”.
Gewerbeordnung: § 107 (3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Soviel ich weiß muß Trinkgeld versteuert werden und das muß der Chef machen.Wenn du es einmal in der Woche bekommst, ist das doch in Ordnung.
jaaaaiiin. Der Chef muss dir sagen, dass du dein TG versteuern musst. Solange dein Chef aber das TG nicht in die Finger bekommt, musst du dich darum kümmern. Wenn Der Chef es kontrolliert, muss er sich darum kümmern.
Wir haben keinen Überblick wieviel Trinkgeld wir am Tag gemacht haben.
er darf euch nicht verbieten, das trinkgeld zu zählen! im gegenteil! es ist euer geld und nicht das geld eures chefs! schlagt ihm vor, dass nicht er das trinkgeld verwaltet sondern eine(r) von euch! aber mach keine solo-nummer drauß! das kommt blöd.
darf der Chef anweisen wieviel Wechselgeld ich im Geldbeutel haben muss und darf er das jedesmal kontrollieren?
ja