Darf ein Arbeitsgeber einem Arbeitnehmer wegen eines unbeabsichtigten Fehler Geld vom Lohn abziehen?

6 Antworten

nein, darf er nicht.

auch wenn etwas grob fahrlässig war, ist das eine forderung, die er dem arbeitnehmer stellen muss. er darf sich nicht einfach am gehalt bedienen. und selbst bei grober fahrlässigkeit gibt es meines wissens eine deckelung, d.h. dass der arbeitnehmer nicht alles, sondern nur bis einem maximalbetrag zahlen muss.

für fehler, die mit leichter oder keiner fahrlässigkeit entstanden sind, ist der arbeitgeber alleine zuständig.

ein arbeitgeber wird in der regel auch versichert sein. und für mich wäre die frage, ob er sich so einen schaden nicht zweimal bezahlen lässt, wenn er an den arbeitnehmer herantritt, weil zu was hat er sonst seine versicherung.

Wie wäre es mit einem konkreten Sachverhalt?

Unbeabsichtigt kann trotzdem grob fahrlässig sein, wofür eine Haftung des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Jein.

Wenn Du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, bist Du auch verantwortlich und musst für den Schaden aufkommen.

Ansonsten ist es das Risiko des Arbeitgebers.

Unbeabsichtigt - NEIN.

Nur bei Vorsatz oder groben Leichtsinn oder fahrlässigkeit.