Fehlbetrag von Lohn abziehen?

7 Antworten

Nein. Man kann dem Kunden auch eine Rechnung zusenden. Das Geld ist ja nicht weg..

Auf die Schnelle geht das nicht so einfach. Grundsätzlich aber ja.

Lohnpfändung und dergleichen.

...ich denke nicht! Zumal der Betrag ja nicht "weg" ist, sondern noch vom Kunden abgeholt werden kann. Ansonsten sollte der Chef mal kurz durchatmen und sich überlegen, ob er solche Kunden wirklich braucht, die aus Fehlern seiner Angestellten Profit schlagen. Ja, und irgendwo trägt er als Unternehmer ja auch das Risiko...nicht die Angestellten. Denn dieses "Vergessen" war gewiss nicht mutwillig....und vielleicht hat ja Stress (der durchaus auch vom Chef durch zu enge Zeitvorgaben und "Druck" verursacht worden sein könnte) erst dazu geführt....


Lasterfahrer 
Fragesteller
 22.05.2020, 08:22

Stress haben wir eigentlich nicht. Es gibt Kunden die bezahlen schon Jahre lang bar. Durch Kurzarbeit kommt man zu Kunden die der Kollege hat

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Tuedelsen  22.05.2020, 09:13
@Lasterfahrer

...klar, solche Kunden gibt es. Bei mir als Handwerker war es mal eine fehlende Unterschrift die einen Kunden veranlasste, nicht zu zahlen. Der besaß auch noch die Frechheit, später nochmal zu versuchen, die Firma mit einer weiteren Reparatur zu beauftragen. Er bot sogar Vorkasse an. Erfolglos! Mein Chef hat sich zwar geärgert und mich das auch spüren lassen (wer will es ihm verdenken?), aber davon, dass ich die Summe übernehmen sollte, war nie die Rede. Ob er mich dafür nicht belangen konnte oder wollte weiß ich nicht. Ich denke, die klügere Entscheidung eines Chefs ist es, durchzuatmen und und den Schaden als unvermeidliche Betriebsausgabe zu verbuchen. Der Mitarbeiter weiß schon, dass er Mist gebaut hat. Und wenn er ansonsten gute Arbeit leistet, ist er das der Firma wert....denn aus Fehlern lernt man.

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Wenn man das Vergessen als fahrlässiges Handeln einstuft: NEIN

Grobe Fahrlässigkeit: AG und AN teilen sich den Schaden

Vorsatz: AN trägt den Schaden

Im Übrigen bedeutet das Vergessen ja nicht automatisch, dass der Kunde überhaupt nichz zahlt.

wie kann man denn "vergessen" so einen Betrag vom KUnden mitzunehmen???????? Denke schon, dass er das darf, aber ein Anwalt könnte Dir hier eher weiterhelfen


Lasterfahrer 
Fragesteller
 22.05.2020, 07:49

Normal ist das es auf Rechnung geht.

nur manche Kunden sind bar.

durch Kurzarbeit kommt man zu Kunden die bei Kollegen sind

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