Darf ein Arbeitgeber jeden Monat eine Pauschale für Verzehr abziehen?
Ich habe neulich folgendes von einer Bekannten erzählt bekommen: Ihr Arbeitgeber hat angekündigt, dass ab sofort jeden Monat eine Pauschale von 40€ vom Lohn für Verzehr abgezogen werden soll, auch wenn der Arbeitnehmer krank ist oder Urlaub hat. Sie selbst verdient schon nicht besonders viel. Sie arbeitet in einer Bäckerei im Verkauf, ist dort aber selbst nur selten ein Brötchen oder so. Bisher wurde das wohl immer nur als Verzehr aufgeschrieben. Es steht wohl auch so nichts im Vertrag derartig drin. Und jetzt kam die Lohnabrechnung mit diesem Abzug. Kennt jemand sich in diesem Bereich aus? Ist das zulässig? Kann man dagegen etwas machen? Besten Dank für eure Hilfe im Voraus.
2 Antworten
Hallo
nein das darf er so nicht machen.
Wenn ihr aber mit ihm Absprecht das ihr täglich etwas Frühstücken dürft oder so dann ist das in Ordnung. Einfach genau mit ihm Vereinbaren was wie wann Verzehrt werden darf für diese Pauschale.
Bei 22 Arbeitstagen jeden Tag ein Frühstück für 40 euro ist in Ordnung (1,80 Euro täglich)
°LG
Wie gesagt, sie selbst nutzt das eher selten, dass sie in ihrer Schicht etwas verzehrt. Manche ihrer Kolleginnen scheinen das bisher allerdings ausgenutzt zu haben. Ich selbst kenne das nicht, unser Unternehmen hat auch keine Kantine. Jeder ist Selbstversorger. Aber ich finde das wirklich ungerecht, gerade auch, wenn jemand beispielsweise 2 Wochen oder länger krank ist oder entsprechend im Urlaub. Ich fände es eher angebracht, dass jeder, der etwas isst, eben das Brötchen oder ggf. ein Stück Kuchen bezahlt. Aber eben nur dann, wenn das auch der Fall ist.
Sofort dem Abzug widersprechen!
Und für den Verzehr in der Bäckerei eine gemeinsame Lösung finden.