Energiepauschale an Eltern auszahlen?
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe wird in Deutschland jedem Arbeitnehmer eine Energiepauschale von 300€ ausgezahlt. Dies betrifft auch Minijobber, was mich mit dazu zählt. Gerade wohne ich noch bei meinen Eltern, habe mein Abi dieses Jahr gemacht und beginne am Ende des Jahres mit meinem Germanistik Studium. Voraussichtlich werde ich auch weiterhin bei meinen Eltern wohnen bleiben. Und wenn die Info noch was bringt, Kindergeld bekommen meine Eltern auch weiterhin. Jetzt verlangt mein Vater das ich ihm die 300€ mit Abzug der Steuern überweise sobald ich sie bekommen habe. Darf er das? Ich meine ich weiß das ich kein Gas und Strom in diesem Haus zahle und die Pauschale als Unterstützung genau dafür gedacht ist, aber trotzdem sind diese 300€ immer noch an mich gerichtet.
10 Antworten
Darf er verlangen da du aber im Elternhaus wohnst bekommst du die Pauschale nicht!
Natürlich darf er das verlangen. Dem Verlangen nachkommen musst du aber nicht.
Wenn ich was empfehlen darf: Gib es deinen Eltern. Du sparst einen Haufen Geld, dass du (soweit ich es verstanden habe) kostenfrei seit Jahren bei deinen Eltern wohnen darfst. Wesentlich mehr als lächerliche 300€. Da darf man auch mal Dankbarkeit für zeigen und sich zumindest einmal mit geschenkten Geld an den Haushaltskosten beteiligen. Das bricht dir keinen Zacken aus der Krone.
Welchen Sinn macht es für dich, dass Menschen die Energiepauschale für sich selbst beanspruchen, wenn sie keine Kosten für Energie tragen müssen?
Wenn du so wenig Ahnung vom Leben und des Kosten hierfür hast, dann zieh dich bitte aus und schau, wie du mit dem Unterhalt deiner Eltern Miete, Energie und Lebenshaltung bestreiten kannst.
Die sind aber für Gas und Strom. Also gib sie ab oder benutze halt nichts.
Wenn du dieses Jahr Abi gemacht hast, nehme ich an, dass du über 18 bist.
Also frage ich mal anders herum: warum sollten deine Eltern für deinen Lebensunterhalt (Strom, Gas, Miete, Essen, etc....) aufkommen? Dazu sind sie nicht verpflichtet. Du könntest gut selbst Geld verdienen.
Die Mehrkosten, die deine Eltern für dich haben und hatten, wirst du niemals aufrechnen können. Sie tun es aber gern, weil sie dich wollten und lieb haben - da jetzt über 300 Euro zu streiten finde ich echt undankbar!
Ach ja... wer finanziert eigentlich dein Studium?
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln über euch "entitled people".
Eben doch...Eltern Schulden ihren Kindern in Deutschland eine erste Berufsausbildung... die Altersgrenze ist da (beinahe) Nebensache... ab 18 ergibt sich ein höherer Druck für den Unterhaltsempfänger, aber zahlen müssen die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Orientierung bietet hier die in diesen Fällen herangezogene "Düsseldorfer Tabelle", die allein aber keine Rechtskraft besitzt.
Eine andere Frage ist, ob Unterhaltsberechtigte ihre Rechte kennen bzw. diese dann auch gerichtlich durchsetzen.
Und wenn man 16 ist?