Energiepauschale an Eltern auszahlen?

10 Antworten

Darf er verlangen da du aber im Elternhaus wohnst bekommst du die Pauschale nicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich darf er das verlangen. Dem Verlangen nachkommen musst du aber nicht.

Wenn ich was empfehlen darf: Gib es deinen Eltern. Du sparst einen Haufen Geld, dass du (soweit ich es verstanden habe) kostenfrei seit Jahren bei deinen Eltern wohnen darfst. Wesentlich mehr als lächerliche 300€. Da darf man auch mal Dankbarkeit für zeigen und sich zumindest einmal mit geschenkten Geld an den Haushaltskosten beteiligen. Das bricht dir keinen Zacken aus der Krone.

Welchen Sinn macht es für dich, dass Menschen die Energiepauschale für sich selbst beanspruchen, wenn sie keine Kosten für Energie tragen müssen?

Wenn du so wenig Ahnung vom Leben und des Kosten hierfür hast, dann zieh dich bitte aus und schau, wie du mit dem Unterhalt deiner Eltern Miete, Energie und Lebenshaltung bestreiten kannst.

Die sind aber für Gas und Strom. Also gib sie ab oder benutze halt nichts.

Wenn du dieses Jahr Abi gemacht hast, nehme ich an, dass du über 18 bist.
Also frage ich mal anders herum: warum sollten deine Eltern für deinen Lebensunterhalt (Strom, Gas, Miete, Essen, etc....) aufkommen? Dazu sind sie nicht verpflichtet. Du könntest gut selbst Geld verdienen.
Die Mehrkosten, die deine Eltern für dich haben und hatten, wirst du niemals aufrechnen können. Sie tun es aber gern, weil sie dich wollten und lieb haben - da jetzt über 300 Euro zu streiten finde ich echt undankbar!
Ach ja... wer finanziert eigentlich dein Studium?
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln über euch "entitled people".

jsch77  07.09.2022, 10:51

Eben doch...Eltern Schulden ihren Kindern in Deutschland eine erste Berufsausbildung... die Altersgrenze ist da (beinahe) Nebensache... ab 18 ergibt sich ein höherer Druck für den Unterhaltsempfänger, aber zahlen müssen die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Orientierung bietet hier die in diesen Fällen herangezogene "Düsseldorfer Tabelle", die allein aber keine Rechtskraft besitzt.

Eine andere Frage ist, ob Unterhaltsberechtigte ihre Rechte kennen bzw. diese dann auch gerichtlich durchsetzen.

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