Darf man während dem Autofahren Netflix gucken?

6 Antworten

Als Fahrer darf man das selbstverständlich nicht. Steht im § 23 StVO:

1 Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2 Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
3 Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.

Hervorhebung durch mich.

Das heißt übrigens auch: Wenn du auf dein Navigationsgerät drauf starren musst, um die Tasten für die Zieleingabe zu treffen, darfst du dies nicht beim Fahren machen.

Und wenn du bei deinem Auto auf den Bildschirm starren musst, um die Einstellung für die Lüftungsdüsen zu finden, darfst du eben auch nicht beim Fahren die Lüftungsdüsen verstellen. Grüße gehen heraus an den Apple der Autowelt ;)

Nein.....Als Fahrer oder Fahrerin selbst nicht weil das als Ablenkung im Straßenverkehr gewertet wird. Könnte mir Denken das die Strafe in etwa so ist als hätte man jemanden mit dem Smartphone beim Telefonieren erwischt. Das wären dann zum Normaltarif 100€ und 1 Punkt. Aber, wenn du der in Fahrschule warst und den Führerschein gemacht hast, ist es mir ein absolutes Rätsel wie man auf so eine Frage kommen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hoffentlich Führerscheinentzug auf Lebenszeit. Wer so eine Frage stellt, dürfteNIE einen Führerschein erhalten.

Das ist eine Ablenkung. Bei einem Unfall kann und wird Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Unter Umständen wirst Du kein Geld von der Versicherung bei einem entstandenen Unfall Schaden sehen.

Alleine die Frage offenbart eine fehlende charakterliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges - selbstverständlich ist das verboten, schon das Navi ist nur ein Zugeständnis, weil der Nutzen die Ablenkung übersteigt (oder wenigstens übersteigen soll).