Darf man sich gegen einen Polizeihund verteidigen?

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Um eins mal klarzustellen: Gegen einen Diensthund vorzugehen ist nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - schon allein weil der Hund kein Beamter ist! Rein rechtlich sind Hunde Sachen, daher ist es juristisch gar nicht möglich, gegen sie Widerstand zu leisten.

Der von dir beschriebene Fall ist sehr konstruiert und dürfte so in der Realität nicht stattfinden. Wenn die Polizei einen Hund losschickt um jemanden zu stellen, dann wird derjenige vorher deutlich und eindringlich zum stehen bleiben aufgefordert. Außerdem wird angedroht, den Hund auf dich loszulassen. Ein weiteres Hauptmerkmal der Diensthunde ist, dass sie dazu genutzt werden, Leute zu verbellen - die meisten Leute werden plötzlich sehr fromm, wenn sie von einem irren, mannshohen Köter angekläfft werden. Dass du also von einem Hund verfolgt wirst, ohne zu wissen, was das soll und was das für ein Hund ist, wird so nicht passieren... (Einige Vorgehensweisen der seks vielleicht mal ausgenommen, aber gegen die Hunde kommst du ohnehin nicht an!)

Prinzipiell ist der Hund ein Einsatzmittel, wie beispielsweise der Schlagstock oder die Handfesseln. Die können bei einem Einsatz natürlich auch mal kaputt gehen. Niemand käme dann auf die Idee, den Verhafteten deswegen um Schadenersatz anzuhauen. So ähnlich ist es auch mit einem Hund. Wird er im Einsatz verletzt oder getötet, dann ist das schade... aber letztendlich nichts anderes als der Verlust eines Werkzeugs. (Die Diensthundführer unter den GF-Membern werden mich jetzt wahrscheinlich zum Teufel wünschen...^^)

Verletzt du den Hund dagegen absichtlich, ist das wiederum Sachbeschädigung und kann eine entsprechende Strafanzeige nach sich ziehen. (Nein, es kann nicht, es wird! Wegen der Diensthundführer.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizist
MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 22:30

na klar is das sehr konstruiert und wird mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nie so vorkommen :D :D wollte nur wissen ob das ne zusätzliche straftat ist wenn man den hund verletzt, wenn der einen angreift.

immerhin ist es ja auch strafbar wenn ich mich gewaltsam gegen den beamten selbst wehre, wenn der versucht mich festzuhalten.

(alles irgenwie sehr widersprüchlich... das ist das deutsche recht. deshalb fragte ich :P )

Vielen Dank!

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hoexteraner  18.05.2011, 22:48
@MrW00t

Wenn man das System erst mal geschnallt hat, gehts mit dem Recht eigentlich... ;)

Gegen einen Vollstreckungsbeamten darfst du dich natürlich nicht wehren, weil das dann wiederum eine Straftat wäre. Das ist auch gut so, da sonst jeder Hansel sofort ne Schlägerei mit der Polizei anfangen würde - er darf sich ja wehren, also mal schauen wer stärker ist (meistens die Polizei, aber das wissen die Leute immer erst hinterher).

Es gibt an der ganzen Sache zwei Knackpunkte: Wenn du als Beschuldigter einer Straftat festgehalten werden sollst und deswegen wegrennst, begehst du damit keine Straftat. Auch nicht, wenn ein Polizeibeamter dich vorher deutlich zum Bleiben aufgefordert hat. Unser Rechtssystem gesteht jedem Täter zu, seine eigene Haut retten zu wollen und entsprechend wegzulaufen. Nur wenn er sich seiner Festnahme mit Gewalt widersetzt, dann ist es ein Widerstand. Das ist das eine...

Das andere ist, dass Hunde eben (wie schon gesagt) im juristischen Sinne Sachen sind. Gegen einen Hund kann man entsprechend genauso wenig Widerstand leisten wie gegen einen Toaster. Man kann ihn höchstens kaputt machen, mehr nicht. Hat der Hund dich gebissen, woraufhin du ihn schlägst und ihm durch einen ganz, ganz saublöden Zufall das Genick brichst (unwahrscheinlich, gell?), dann ist das noch nicht mal Sachbeschädigung, weil der Gesetzgeber dir wiederum zugesteht, den Hund der dich beißt, zu schlagen. Anders wäre es, wenn du den Hund mit voller Absicht verletzt. Das wäre eine ganz normale Sachbeschädigung udn würde dir neben der Strafanzeige einen absolut unversöhnlichen Diensthundführer einbringen...

Das Problem stellt sich in der Praxis schon allein deshalb nicht, weil die viecher echt gut sind. Wenn die dich einmal haben, dann haben die dich. Dann ärgerst du dich höchstens noch darüber, nicht sofort stehen geblieben zu sein... ;)

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MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 23:11
@hoexteraner

ich hatte auch nie vor mich mit polizeibeamten, polizeihunden und dem sek anzulegen :P es gibt angenehmere weisen den tag zu füllen :)

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Brigitta270755  19.05.2011, 01:48
@MrW00t

Ich geb dem hoexteraner mal ein Daumen hoch für diese tolle und ausführliche Antwort und sag danke, dass ich wieder was dazu lernen konnte. Und MrW00T ebenfalls ein Daumen hoch, dafür dass er eine sooo kompliziert gestrickte Frage "an den Haaren herbeigezogen" hat. Auf sowas muss man ja auch erst mal kommen, und wenn's dann so eine schöne Antwort gibt,...

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TobiasClaren  27.12.2011, 16:53
@hoexteraner

Naja, wenn man sich in Gedanken auf so einen Angriff vorbereitet, Videos gesehen hat, und evtl. einen Kurs im abwehren von angreifenden (Polizei)Hunden besuchte, dann ist das schon denkbar. Es müssen nur zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Stellen mit der richtigen Kraft getroffen werden. "Polizeihundbaseball". Wenn er angerannt kommt, hat man ein kleines Zeitfenster um ihn (wie einen Baseball) gegen den Kopf zu treffen. Hat man keinen Knüppel, dann einen Tritt oder etwas anderes in das man kinetische Energie stecken kann. Der Arm mit Hand/Faust ist da im Gewichtsnachteil.

Wer vorher damit rechnen kann, der kann seinen Kleidung mit Cayennepfeffer präparieren. So eine Hundenase dürfte da nicht nur innerlich, sondern auch auf der feuchten Außenseite sehr empfindlich sein. Da müsste man noch forschen wie man das Pulver auf der Kleidung fixiert ohne dass es abfällt, aber sich in so einer Situation noch wirksam löst.

Man darf auch Pfefferspray einsetzen. Dafür (angreifende Tiere) ist das Zeug ja offiziell gemacht... Und die Hundeführer sollten sich ihre anschließenden Reaktionen sehr gut überlegen, denn so eine Situation kann auch provoziert sein, und es lauert eine zweite Person mit Videokamera auf. Auch wenn der danach nicht vom Staat verurteilt wird, mit dem Material kann man ihm sozial schwer und dauerhaft (einen Shitwar kann man auch ständig am laufen halten, man muss sich nur die Mühe machen) schaden. Kriegt man raus wo der wohnt, erfährt es JEDER Nachbar und der ganze Ort.

Was ich mal gerne sehen würde, ist die Provokation einer Kampfschule die Kurse zur tödlichen Abwehr von Polizeihunden anbietet. Mir ginge es dabei um die Reaktionen von Polizei, Justiz und Staat. Quasi ein Wesenstest (passt ja hier ;-) ).

Es es für eine Kampfschule verboten wäre Kurse zur Abwehr von Polizisten anzubieten? Ist ja nicht so, dass sie es selbst machen. Die Provokation wäre noch größer.

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Nils2  19.05.2011, 16:04

Wobei ich trotzdem auch nen § 17 Tierschutzgesetz dranhängen würde.

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hoexteraner  19.05.2011, 17:17
@Nils2

Ich weiß es nicht, aber gehts da nicht um Misshandlung u.ä.?

Wenn der Hund ihn "angreift" und er sich daraufhin adäquat zur Wehr setzt, greift der doch gar nciht, oder?

Korrigier mich, wenn ich falsch liege.

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Der Polizeihund stellt nur den Verdächtigen. wenn der Verdächtige nicht wegrennt wird er meistens auch nicht vom Hund gebissen. Falls Du denkst, dass Du Dich verteiligen mußt, weis der Hund genau was er zu tun hat, hat es ja gelernt.

MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 21:16

schon klar... aber angenommen das ist Mr. Spock und er berührt den Hund nur an der schulter und der ist tot :P (sprich er kann sich geen ihn verteidigen) hat er und wenn ja welche straftat ist das?

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user2492  18.05.2011, 21:24
@MrW00t

Mr.Spock, Du bist im falschen Film. Wer ein Hund tötet begeht eine Sachbeschädigung und ist für den Schaden haftbar.

Alles was Du gegen einen Polizeihund tust ist Widerstand gegen die Staatsgewalt und wird bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ich meine grundsätzlich sollte man einen Menschen schwer bestrafen der einen Polizeihund verletzt oder die Absicht hat ihn zu verletzen.

Hier ein besonderer Tip von mir bei dem Umgang mit Polizeihunden: http://www.gutefrage.net/frage/warum-muessen-polizeihunde-im-einsatz-einen-maulkorb-tragen#answer24495845

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MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 21:31
@user2492

naja wenn mich ein hund angreift der kein polizeihund ist glaube ich ist das abwehren mit todesfolge nicht unbedingt strafbar (wäre in dem fall sogar sehr schlimm wenn das so wäre). und ich unterstelle ja auch keine absicht den hund zu verletzen, sondern nur die absicht verletzungsfrei wegzukommen... wenn ein beamter selbst mich erwischt und ich mich wehre ist das ein mensch, da stimme ich vollkomen über ein, dass das widerstand gegen die statsgewallt ist, aber der spricht mich ja davor an... wenn ich den aber aus der ferne nicht höre (sehr unwahrscheinlich) und einfach so wegrenne und merke mich verfolgt ein und und der versucht mich anzugreifen und ich wehre mich gegen einen Hund (!!!) der nicht mit mir spricht, von dem ich nicht weiß was er von mir will... darf ich mich nicht verteidigen??

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user2492  18.05.2011, 21:35
@MrW00t

Du mußt dich ersmal persönlich mit einem Hund beschäftigen, Hunde ticken anders als Du denkst.

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MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 22:13
@user2492

du hälst mich jetzt wohl für einen sadistischen hundehasser :D :D im gegenteil ich liebe hunde!!!

ich interessiere mich nur für paradoxen bzgl. Recht... wie beim gefängnis ausbruch... der drang nach freiheit ist grundsätzlich erlaubt. je nach verdachtshärte, darf die polizei mittel einsetzten dies zu verhindern ... widerstand gegen vollstreckungsbeamte kann bei reinem verdacht nicht vorliegen (gibt ja keine urteil o.Ä zu vollstrecken) bleiben einzig und allein die missachtung polizeilicher weisungen ... dürfte bei wegrennen glaube ich nicht all zu sehr bestraft werden. und den hund zu verletzen is ja auch kein widerstand gegen den polizeibeamten, sondern gegen den hund... ich will ganz einfach wissen, wo geschrieben steht, dass das beschädigen eines polizeilichen gegenstandes eine andere straftat ist als sachbeschädigung

ich glaube nämlich fast, dass es sich doch "nur" um sachbeschädigung handelt.

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Naja, ich glaube ein gegenüber einem Hund zu allem bereiter Mensch ist für einen Hund schon eine sehr große Gefahr. Das Problem bei Vielen ist wohl eine Art von Hemmung. Wenn man einen solchen Hund auf mich hetzt, und dieser nicht auf aggressives sehr lautes Schreien und gestikulieren eingeschüchtert reagiert, muss sich der Polizist nicht wundern wenn sein geliebter "Kollege" was abbekommt. Wenn so ein Hund auf einen zurennt und nicht stoppt, ist das vergleichbar mit einem auf einen zukommenden Baseball. Man hat ein gewisses Zeitfenster zuzuschlagen (bzw. zu treten). Und dann hat man im Nahkampf noch die Hände mit Daumen, Fäuste, und kann auch als Mensch zubeißen. Darauf ist ein Polizeihund nicht vorbereitet.

Ich sähe da nicht mal ein Recht das Tier oder dessen Behandlung in Rechnung zu stellen.

Ich nahm oder nehme keine Drogen (nie Tabak, Alk usw. "probiert"), aber wenn ich weiß dass in der Grenzregion zu den Niederlanden regelmäßig Kontrollen gemacht werden, wäre eine Kontrolle für mich schon eine Beleidigung. Denn die erfolgt willkürlich. Da ist der "ranzige" Polo mit dem 20-Jährigen in lockerer Kleidung eher in der Kontrolle, als der Rentner in seinem Mittelklasse-Mercedes. Das ist für mich eine noch größere Beleidigung, weil es sehr wahrscheinlich ist, dass die meisten von den Polizisten selbst Alkohol trinken (bei mehr als 0,5l BIer oder 0,25l Wein pro Tag hat ein Mann ein Alkoholproblem, die Frau nur die Hälfte), und viele evtl. Rauchen (in solchen Berufen mit sozial Schwächeren bzw. "Einfacheren" findet man auch mehr Raucher, und Alkoholkonsum). Daher könnte ich mir gut vorstellen das Fahrzeug zuvor mit Cayennepfeffer oder Chillipulver zu präparieren. Für den Rest des Tages ist der Hund unbrauchbar. Und würde das immer wieder geschehen (genug die das machen), ist der Hund evtl. nicht mehr dafür einzusetzen. Aber nicht physisch, sondern psychisch. Der würde eine Autokontrolle mit diesem schmerzhaften Erlebnis verbinden. Evtl. würde er sich noch trauen Koffer am Flughafen zu beschnüffeln.

Es gibt übrigens Jacken die verteilen Stromstöße. Wenn ein Hund in die reinbeißt (lernen ja in den Arm zu beißen), dürfte das seeeehr unangenehm für den Hund sein, da es der gut leitende und empfindliche feuchte Mundraum ist. Leckt mal an einer 9V-Batterie... Und jetzt denkt an (zig?)tausende Volt.

  1. Soetwas passiert nur in äußersten Notfällen.

  2. Du kannst dich natürlich wehren, aber es wird dir nichts bringen. Durch die Zappelei tut man sich nur noch mehr weh und provoziert den Hund unnötig.

  3. Kannst du glaube ich (!!!) sogar angezeigt werden, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (wenn der Hund auch dazu gehört dann gibt's noch mehr Järchen). Viel Spaß dann beim Kämpfen ;P

MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 21:14

ja das ist mein Problem... ich finde ein Beamter der nen Knüppel oder soetwas hat... den führt er selbst und er weiß was er mit dem Knüppel tut... meiner persönlichen empfindung ist zwischen Beamten und Hund jedoch ein weit größerer Abstand, sodass ich mich nich wirklich damit anfreunden kann, dass das Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so ist... immerhin greift der an :P

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Das wäre bestimmt "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".

MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 21:11

kann man einen Hund als Vollstreckungsbeamten bezeichnen?

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AndyK65  18.05.2011, 21:15
@MrW00t

Den Hund natürlich nicht, aber den Hundeführer, der den Vierbeiner einsetzt.

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Vize95  18.05.2011, 21:11

und das ist strafbar,right?

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TobiasClaren  01.11.2011, 02:15
@AndyK65

Und wo ist die Quelle für diese Behauptung.

Mag sein, dass das entreißen und vernichten eines Schlagstockes..., naja. Fehlt nur noch, dass ein Polizist so hart zuschlägt (auf Demos kann das auch ohne vorhergehenden Angriff/Widerstand geschehen), das sein Stock zerbricht, und daraus macht er dann den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Aber beim Hund sehe ich das anders. Da hat man eine Art "Naturrecht" (das gibt es als Begriff in der Rechtsphilosophie!) zur Selbsverteidigung.

Wenn das Tier nicht ablässt, und der Polizist es nicht zurückpfeift ist auch das bewusste töten des Tieres drin. Und dann wäre im Grunde der Polizist Schuld. Wenn man die Möglichkeit hat den Polizisten noch zu warnen dass man sich gegen den Hund bis zu dessen Tod verteidigt, kann sich der Polizist auch nicht verteidigen, er hätte nicht damit gerechnet. Auch nicht vor sich selbst.

Übrigens, zur Perversität von "Widerstand". Wenn jemand auf einer Demo einen Rückgratsschutz (die Exoskelettteile für den Rücken aus dem Motorradzubehör) oder einen Mundschutz trägt, konstruieren Dt. Gerichte daraus wohl gerne "Waffen", um das zu bestrafen. Mann nennt es "Defensivwaffen", und schon hat man das Wort "Waffe". Wer verhindert zufällig das Rückgrat verletzt/gebrochen zu bekommen, oder den Polizisten beim einschlagen der Zähne behindert wird bestraft als hätte er selbst einen Knüppel dabei gehabt..... Fotografen haben ja schon Angst einen Helm zu tragen, und führen verunsicherte Disskusionen ob sie dafür nicht bestraft werden könnten.

Wir brauchen jetzt eine Datenbank wo Polizisten, Richter, Staatsanwälte usw. eingetragen werden können. So eine Art RateMyCop.com auf Deutsch und absolut ohne Zensur. Inkl. aller bekannten und ermittelbaren Daten. Auch Adressen. Und wenn es aktuell nur dazu dient dass es jeder lesen kann. Also die Person z.B. als Nachbar auch spüren und wissen lassen kann, dass man sie wegen dieser Informationen anders behandelt bzw. meidet.

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MrW00t 
Fragesteller
 18.05.2011, 21:24

das hab ich mir auch gedacht... aber wir oben schon erwähnt, finde ich ist das nochmal was anderes wenn ich mich gegen einen Menschen wehre der mit mir spricht oder einem (rechtlich gesehen) Ding.

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hoexteraner  19.05.2011, 17:19

Nein, Widerstand gegen den Hund allein ist kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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