@Miboki: Fragwürdige Antwort!
Sie kommt von jemand den man kaum als unparteiisch bezeichnen kann. Gerade bei diesem Thema gibt es keine eindeutige Antwort. Das ist wie mit dem Probandenhonorrar für die Teilnahme an einer medizinischen Studie. Es gibt gerade zwei Urteile nach denen diese wie "Schmerzensgeld" zu behandeln ist (praktisch ist das natürlich ein Witz, weil solche Studien verglichen mit regulärer mieser Arbeit wie Supermarkt, Büro, "Pommesrütteln", Amt usw. natürlich "Urlaub" sind). Sie also NICHT Steuerpflichtig oder Hartz4-Anrechungspflichtig sind. Wenn das Finanzamt oder Jobcenter aber davon erfährt, werden sie es trotzdem versteuert bzw. angerechnet sehen wollen. Sie werden sagen dass das ja "nur" Urteile von irgendwelchen Gerichten sind. Mag sein, aber die geben einem Bürger zumindest die legitimation guten Gewissens diese Einnahmen NICHT zu erwähnen. Wenn sie bekannt werden, können sie immer noch Geld verlangen, und notfalls vor Gericht ziehen. Da es aber Urteile gibt, handelte man nach "Treu und Glauben". Die könnten zwar vor ihrem Gericht das Geld zugesprochen bekommen, aber strafrechtlich sollte nichts zu machen sein.
Zurück zum Thema Werbung auf öffentlichen Wegen. Es gibt Fahrräder mit Werbung ihm Rahmen die ganz normal in den Städten stehen. Dazu gibt es auch Urteile. Wenn die auch noch normal genutzt werden, ist das keine Sondernutzung. Auch wenn die "Mibokis" dieses Landes das anders sehen WOLLEN, es ist nicht so eindeutig. Wenn es nach den Mobokis dieses Regime, äh Landes geht (;-]), dann würde er auch die Hand aufhalten wenn jemand Webrung auf dem Auto hat. Oder er würde Passanten anhalten, die Werbung auf ihrem T-Shirt oder Sweater usw. haben.
Und die Werbeagentur die Werbung für Waschmaschinen auf das Kanzleramt projiziert hat, hat zuvor sicher auch nicht gefragt: http://www.wuv.de/kampagnen/kreation_des_tages/freche_guerilla_aktion_euronics_kapert_das_bundeskanzleramt
Hier scheint es um so etwas wie den "Sandwichmann" zu gehen. Eine Person die vorne und hinten ein Schild von unter dem Kinn bis zu den Knien oder Füßen trägt und damit herumläuft. Da würde ich ganz sicher nicht fragen. Die Mibokis dieses Landes werden IMMER eine Zahlungspflicht bejahen und die Hand aufhalten.
Noch eine Möglichkeit: Packt einen Bildschirm hinter eine Autoscheibe, und ihr habt leuchtende Bild/Video-Werbung überall wo ihr parkt. Besonders wenn es dunkel wird, ist das seeeehr auffällig. AUch weil es einzigartig ist. Wenn man noch Ton schaltet, sollte man natürlich niemand belästigen. Nur wenn man gleich davor steht, sollte man es gerade noch hören. Dass ihr das Auto nicht nur zu diesem Zweck nutzt, ist hier der Punkt. Und auch wenn es so wäre, wenn er regelmäßig umgeparkt wird, muss die Hauotnutzung erst mal nachgewiesen werden. Unmöglich... Auch wenn die sich den Hals verdrehen, und den Kilometerzähler notieren ist das kein Beleg. Meine Eltern nutzen ihr Auto für evtl. Evtl. 5km die Woche zum Einkaufen. Ein paar mal im Jahr evtl. noch 40km zum Flughafen. Unter 1000km im Jahr ist da realistisch. Eine potentielle Käuferin des damaligen Astra fand sogar den Km-Stand zu niedrig. Naja, es gibt scheinbar Arbeitsdrohnen die nicht glauben können, dass es Menschen gibt die nicht arbeiten, und das Auto auch nicht zu Zwecken der Freizeitgestaltung bewegen (sondern nur daheim bleiben) ;-D . Selbst Schuld.
Die regelmäßig zu sehenden geparkten Autoanhänger mit Werbung, DAS ist ein ganz anderes Niveau. Die parken eindeutig nur zum Zweck der Werbung dort. Auf dem Park&Ride Erftstadt-Lechenich steht seit Ewigkeiten einer rum...
Dann gibt es noch Guerilla-Werbung. Z.B. die Sache mit dem Videoprojektor. Evtl. macht es einen Unterschied ob man für etwas kommerzielles oder für etwas ideologisches wirbt. Denn es gab zu G8 in Heimligenhaus jemand der auf einen TV-Turm in Hamburg Anti-G8-Propaganda projizierte. Eine Polizistin beschlagnahmte Projektor, Notebook und Generator und nahm den Aktivisten mit. Folge?: Die Polizistin musste €200 Strafe zahlen, weil die Beschlagnahme und Mitnahme unberechtigt war.
==> de indymedia org/2008/06/219062.shtml Das Schriftstück existiert auch noch als Scan. Niedrig aufgelöst, aber es ist irgendwo im Archive.org-Cache. Ich habe eine Kopie gemacht und auf der Festplatte. Die sollte man ausgedruckt mitführen, das dürfte ganz sicher Polizisten verunsichern, wenn sie Stress machen wollen.
Neben solchen Gebäuden kann man es auch mit dem Himmel versuchen. Bei niedriger Wolkenlage (~1000m hoch), könnte man mit einem speziellen Objektiv (ein paar Hundert zu 1) ein Logo oder Wort, evtl. Internetadresse in den Himmel projizieren.
Weitere Möglichkeit, "Reverse Graffiti". Also z.B. mit Reinighungsmittel und Bürste Werbung in Gehweg und Mauern reinreinigen. Gerichte taten sich bisher schwer damit dass als Sachbeschädigung einzustufen. Ich bin mir nicht sicher, ob es jemals Prozesse gab, aber keine Urteile. Das geht auch mit Sprühschablonen aus stabilem Material, wie Kunststoff, Holz o