Darf man noch Zigeuner sagen?
Ich kannte mal welche und die haben sich selbst so bezeichnet.
11 Antworten
Es kommt nicht darauf an, ob dieses oder jenes Wort konkret verboten ist, sondern es geht darum, ob die Nutzung des Wortes von jemandem als Beleidigung oder Diskriminierung empfunden werden kann. Es wird von staatlicher Seite daher dennoch kein Verbot gegen den Gebrauch des Wortes ausgesprochen, weil ein konkretes Verbot gegen das Wort nicht sein kann, denn es kann auch juristisch einwandfrei und unbeanstandet Verwendung finden.
Es kommt also darauf an, ob es im Sinne einer rassistischen Diskriminierung Verwendung findet. Denn sonst wäre auch jeder Polizist ein Straftäter, wenn er den Tabakbestand schriftlich dokumentiert oder wenn sich die Juristen über das Wort und seine Bedeutung streiten.
Ob ich nun Zigeuner sage und Dieb, klauender Karussellbremser oder A r s c h l o c h meine, ist daher nicht relevant, weil der diskriminierende Aspekt nicht einwandfrei im Duden als diskriminierend bezeichnet wird.
Gott sei Dank ist es noch nicht verboten, diskriminierend zu denken und sich dennoch verbal gesetzeskonform zu verhalten. Ansonsten hätten wir keine Richter mehr.
Denn ich bin sowohl Zigeuner als auch Richter.
Die Verwendung des Begriffs ist als solche nicht strafbar, ja.
Sagen darf man das noch, man muss halt nur acht geben wen man so bezeichnet.
Nein, ist gemein, macht man nicht.
Auf jeden fall ....sind ja zingari