Darf man noch seinen eigenen Garten verteidigen?
Stell dir vor, du stellst in deinem Garten einen Grill und einen Fernseher auf, Freunde und Bekannte kommen vorbei und ihr schaut gemeinsam die EM. Und plötzlich stürmt "ein Mann" euren Garten und sticht wahllos auf euch ein.
Sollte man sich da noch verteidigen dürfen oder lieber die 110 wählen und auf staatliche Hilfe hoffen?
7 Antworten
Solch ein Mann/Angreifer wuerde bei uns in den USA schon tot zu Boden sinken, bevor Jemand den Notruf waehlt. In DE muss es immer erst Opfer geben.
Wer bewaffnet unterwegs ist, traegt Pistole, aber kein MG.
NEIN, den Garten darf man nicht verteidigen.
Wenn jemand dein Grundstück betritt darfst du ihn nicht mit Gewalt verteidigen.
Wenn jemand dein Leben oder deine Gesundheit bedroht bedingt auch ein Besitz (gemeint z.B. Handtaschendiebstahl) darfst du dich mit den geringst möglichen Mitteln verteidigen. Es geht um die Angemessenheit und das ist juristisch nicht ganz leicht zu verstehen.
Es gilt die Reihenfolge: Flucht - Drohen ggfs. mit Waffe (Holzpfahl Messer ...) - nur im äußersten Notfall mit Gewalt wenn es kein anderes Mittel gibt.
z.b. Jemand versucht dich zu vergewaltigen
Da stellt der Richter die Frage, hättest du abhauen können? Das wäre das geringste aller Mittel. Wenn nicht darfst du dich angemessen wehren. Im Falle einer Vergewaltigung kann es sogar sein, dass du ihm mit einem Hammer auf den Kopf schlagen darfst, wenn dieser gerade Griffbereit da lag.
Hattest du ein Messer, Pistole .... zu deinem Schutz dabei kann es sogar angemessen sein dieses zu nutzen mit möglicherweise tödlicher Verletzung, du würdest aber mit ziemlicher Sicherheit wegen illegalem Waffenbesitz verurteilt.
Je nach Situation wird auch verlangt, dass du ihm bevor du ihn verletzt ihm drohst. Hier ich habe ein Messer hau ab.
Kommt ein Betrunkener auf die Party und beginnt eine Schlägerei und du selbst bist ein starker Mann, dann wird man vermutlich annehmen dass es Dir möglich gewesen wäre den Mann ohne physische Gewalt einzusetzen arretieren könntest. Man spricht hier im Volksmund als das Jedermann's Recht. Dies setzt dann wiederum voraus dass du anschließend sofort die Polizei rufst, welche dann die Situation klärt.
Flucht ist die beste Wahl:
Ein Mann kommt auf die Gartenfeier mit einem Messer. Auch wenn es dein Garten ist, verlangt man von Dir zu fliehen und die Polizei anzurufen.
Bedroht er dich oder einen anderen der nicht fliehen kann gelten aber wieder alle Möglichkeiten die verhältnismäßig sind.
Um deine Frage zu beantworten:
Nein du darfst deinen Garten selbst nicht verteidigen. Wenn du die Möglichkeit hast musst du die Polizei rufen. Willst du dich wehren stehst du häufig schon mit einem Fuß im Gefängnis.
dass es Dir möglich gewesen wäre den Mann ohne physische Gewalt einzusetzen arretieren könntest.
Warum muß ich jetzt an die schwebende Jungfrau denken ? Um jemanden festzusetzen wird man nicht umhin kommen ihn anzufassen, womit wir bei physischer Gewalt wären.
Soweit ist natürlich physische Gewalt gegeben falls erlaubt. Aber auch nur mit Einschränkungen. Straftäter haben sogar schon Polizisten erfolgreich wegen zu grober Härte angezeigt.
Wenn es zu einer kleinen Druckstelle / Hämatom kommt, dann ist dies nachvollziehbar, aber das blaue Auge eher nicht.
Es ist ein spiel mit dem Feuer sich zu verteidigen.
Im wesentlichen ist unser Gesetz gut. Mir gefällt die Vorstellung anderer Länder nicht bei dem ein Einbrecher gleich erschossen werden darf.
Ich hab ein Beispiel aus der Familie.
Meine Schwester hat versehentlich in einen Glascontainer eine Flasche in den falschen Container geworfen (falsche Farbe). Sie wollte dann ihren Fehler korrigieren und hat einen Müllgreifer den sie immer im auto hat genommen und versucht die Flasche im Container zu greifen.
Ein Mann hat dies gesehen und mit seinem PKW ihr Auto blockiert, dass sie nicht wegfahren kann. Das ist Jedermanns Recht ohne Gewalt.
Er meinte angeblich gesehen zu haben, meine Schwester hätte aus dem danebenstehenden Altkleider Container einen Sack herausheben wollen. Mal abgesehen davon dass das gar nicht geht weil man an diese nicht mehr herankommen kann, wäre der Greifer auch nicht in der Lage einen Kleidersack anzuheben. Die dazukommende Polizei hat dies gleich verstanden und alles war ok - außer dass meine Schwester eine stink Wut hatte!!!!
deine Antworten sind teils total absurd, es schaffen nur wenige vor seinem Vergewaltiger zu fliehen, Notwehr ist immer erlaubt.
Ich habe selber sehr laute Nachbarn, die rund um die Uhr laut sind, weshalb ich es absolut nachvollziehen kann, wie belastend Lärm sein kann. Deshalb finde ich, dass man selbst bei Partys rücksichtsvoll sein sollte und die Nachbarn darüber informieren sollte, wann die Party statt findet.
Zu der eigentlichen Frage: ja Selbstverteidigung bzw. Notwehr ist jedem Bürger erlaubt. Das Problem ist jedoch die Verhältnismäßigkeit bzw. wie dies vom jeweiligen Gericht dann beurteilt wird. Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass du jetzt keinen Menschen abstechen darfst, weil er dich beleidigt hat oder weil er Lärm verursacht. Da machst du dich definitiv strafbar. Dasselbe gilt leider auch bei Einbruch, wenn du einen Einbrecher mitten in der Nacht erwischst, machst du dich in den allermeisten Fällen strafbar, wenn du ihn tödlich verletzt (was ich absurd finde). Aber wenn dich jemand aktiv mit einem Messer bedroht und sogar noch andere damit verletzt hat und du auch noch Zeugen hast, ist es mit hoher Wshk. legal dich mit z.B. einem Messer selbst zu verteidigen. Ratsam ist dies eher nicht, da sich die meisten dann selber verletzen und ums Leben kommen, obwohl sie hätten dies vermeiden können.
Du darfst natürlich die Polizei rufen.
Die klären das dann.
Bei uns sind auch schon besoffene Deutsche Fußball Fans durch den Vorgarten marodiert.
Wenn Fußball ist saufen Deutsche halt und benehmen sich oft wie die Axt im Walde. Das hat Tradition.
Ich kann deine Angst verstehen.
Wenn der Mann euch mit Waffen bedroht, könnt ihr fliehen.
Erst wenn er dich direkt angreift und du keine Möglichkeit zur Flucht hast, kannst du dich verteidigen.
Dir steht aber nur das geringste Mittel zur Verteidigung zu.
Weglaufen, um Hilfe rufen, dich mit Händen und Füßen wehren.
Du darfst im äußersten Fall also dich selbst verteidigen. Aber nicht dein Grundstück
Bis die kommen , ist doch eh schon alles zu spät. Natürlich würde ich mich verteidigen und keine Rücksicht auf diese Person nehmen, mein Leben und das Leben der anderen wäre mir wichtiger. Ich würde mir selber das ganze Leben Vorwürfe machen, wenn durch meine Untätigkeit meine Freunde oder Familienangehörige drauf gehen würden.
Solch ein Mann/Angreifer tötet bei euch in den USA einfach mal 40 Menschen weil er statt einem Messer eine Maschienenpistole hat. Und obwohl es Opfer gegeben hat und auch in Zukunft geben wird, wird auch der nächste Mann/Angreifer wieder Menschen auf die gleiche Weise töten, weil irgendein Gericht sich auf eine über 200 Jahre alte Rechtssprechung beruft.