Darf man im Besitz eines Führerscheins einen Linienbus als Privatfahrzeug führen?
12 Antworten
Das kommt darauf an ob man die dazu nötige Fahrerlaubnis besitzt und Was genau Du mit Linienbus meinst.
Es gibt Linienbusse (zwar sehr selten, aber es gibt Welche), die unter 7,5t zulässigem Gesamtgewicht liegen. Hat man dann den alten 3er gemacht darf man den mit bis zu 8 weiteren Insassen fahren.
Gewöhnliche Linienbusse liegen allerdings über 7,5t, selbst leer übersteigen die wohl dieses Gewicht und könnten nichtmal entsprechend abgelastet werden. Dazu bräuchte man dann den alten 2er um auch mit bis zu weiteren 8 Personen damit fahren zu dürfen.
Hat man den Führerschein gemacht nachdem auf Buchstaben umgestellt wurde wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse D (bzw D1 bei Kleinen) nötig um einen Bus fahren zu dürfen. Hatte man zuvor die entsprechende Klasse darf man weiterhin, auch mit dem Kartenführerschein leere Busse fahren, dies besagt dann eine Schlüsselnummer hinter den entsprechenden FS-Klassen.
Alternativ müssten die Sitzplätze entsprechend ausgebaut werden UND von TÜV&Co auch eingetragen werden (Was in den Papieren steht zählt).
hängt vom gewicht ab und welchen führerschein du hast.personenbeförderung ausgeschlossen außer du hast den richtigen schein dazu.klasse B geht bis 3,5 ton,C1 bis 7,5 und vermutlich brauchst den C denn normal busgrößen haben mehr wie 7,5 ton schon leer
Kannst du aber nur leere Busse die nicht auf dich zugelassen sind und nur in Deutschland. Ist der KOM auf dich privat zugelassen dann bis 9 Personen . Ich setze voraus dass du die nötige FE hast.
Warum sollte ich googlen...? Ich wollte dass Du googlest und damit merkst dass Deine Aussagen teilweise falsch sind...
Bei mir steht ein 3 stellige Zahl hinter der C. Das heißt: fahren von leeren Bussen. So z. B. zum überführen. Falls du dir privat einen KOM kaufst, wird in den Papieren auf 9 Sitze begrenzt und somit kannst du ihn fahren. Da brauchst du keine Quelle. Du brauchst nur Deine FE lesen.
Bei der Schlüsselzahl 171 bzw. 172 hinter der Klasse C bzw. C1 handelt es sich um Besitzstandswahrung der alten Klassen 2 und 3. Damit darf msn nur leere Busse fahren und nur in Deutschland. Stimmt.
Du schreibst aber, dass Du voraussetzt dass der Fragesteller die entsprechende Fahrerlaubnis hat. Bei der entsprechenden Fahrerlaubnis handelt es sich bei einer Frage um einen Linienbus um die D-Klassen. Hat der Fragesteller die Klasse D/DE somit darf er einen Linienbus fahren, egal ob privat oder gewerblich, egal ob auf ihn zugelassen ist oder auf andere und such egal ob leer oder vollbesetzt.
Falls du dir privat einen KOM kaufst, wird in den Papieren auf 9 Sitze begrenzt und somit kannst du ihn fahren.
Warum denn das? Er darf mit der FE Klasse D diesen fahren, auch ohne Sitzplatzbegrenzung und auch privat...
Wenn er D hat. Hat er nicht geschrieben. Auch C bleibt bei ihm außen vor. So kann man nur vermuten. Das hilft keinem weiter.
wenn du die Führerscheinklasse besitzt und bei dir klar ist, dass du das Fahrzeug auch sicher fahren kannst, ja.
Vermutlich wird der Bus über 3,5T wiegen..
Selbst wenn du alle Sitzbänke raus baust und das Dach ab der Fahrerkabine absägst um einen XXL Pickup daraus zu machen, wirst du nicht unter die 3,5T kommen und vermutlich zumindest einen LKW Führerschein benötigen, oder eben den Bus Führerschein.
Wobei mir hier nicht klar ist ob man einen Bus durch Umbauten wie das Entfernen der Sitze zu einem LKW machen kann. Hier frage ich mich echt wo der Unterschied in den Fahrzeugklassen ist das man dafür 2 verschiedene Führerscheine hat.
Der Personenbeförderungsschein erklärt sich natürlich von selbst.
Hier frage ich mich echt wo der Unterschied in den Fahrzeugklassen ist das man dafür 2 verschiedene Führerscheine hat.
Siehe §6 FeV, die Anzahl der Sitzplätze ist entscheidend. Klasse C: Bis 9 Sitzplätze, Klasse D: unbegrenzt viele Sitzplätze.
Wie kommst Du darauf? Quelle?
Wie kommst Du darauf? Quelle?