Darf man das Auto an lassend, aussteigen, einen Brief 10 m entfernt einwerfen, wieder einsteigen und losfahren?
12 Antworten
Das ist jetzt erstmal nicht diereckt verboten.
Aber wenn dann zum Beispiel ein Kind das Auto nimmt, los fährt und Schaden verursacht, haftest du dafür.
Ah. Das heißt, jeder, der an einer Ampel das Auto anlässt, zahlt 80€? Wie realistisch ist das wohl...
Ich bin schon noch beim Thema. Auch an einer Ampel läuft so manches Auto ja mal locker 1 Minute durch. Und für 10m Brief einwerfen und zurück braucht er sicher keine Minute. Ist das Laufenlassen des Motors an einer Ampel jetzt weniger unnütz als für den Einwurf des Briefes, und wenn ja, warum?
Und jetzt mal vom Thema abweichend: Sicher, Du magst mit dem Verbot laut Paragraph recht haben. Aber in Anbetracht der Zunahme von getunten Mistkübeln, die mit röhrendem und knallendem Auspuff durch Wohngebiete knattern dürfen (und das sicherlich mit TÜV-Zulassung...), ist dieser ganze Abschnitt aus meiner Sicht einfach ein schlechter Witz.
Es ist aber so, dass in diesem Fall der Motor nicht laufen darf.
Einem User, der in nahezu jeder Frage seinen angeblichen V8 erwähnt, unterstelle ich einfach mal, dass es ihm egal ist, ob er damit andere belästigt.
Ich weiß, dass das viele machen. Ob es juristisch so zulässig ist, ist fraglich und ich kenne jetzt auch keine genaue Rechtsprechung dazu. Ich weiß, dass man nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu verpflichtet ist, sein Fahrzeug beim Parken gegen Diebstahl und gegen unbefugte Inbetriebnahme zu sichern, das steht in den Parkvorschriften der StVO. Auf der anderen Seite, gilt als Parken erst, wenn man das Fahrzeug länger als drei Minuten lang abstellt, ansonsten, ist es Halten. Da einen Brief einzuwerfen in aller Regel kürzer als drei Minuten lang dauert, dürften die Parkvorschriften hier dann eigentlich nicht gelten. Beim Halten, muss man sich allerdings in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug befinden. Ich meine, 10 Meter sind hier noch in Ordnung, jedoch ohne Gewähr dafür geben zu können. Schon alleine den Motor im Stand laufen zu lassen, ohne sich dabei im Fahrzeug zu befinden, stellt allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar und kann meine ich 80€ kosten.
Mfg
Klar darfst Du das. Macht halt wenig Sinn, das Auto nicht auszumachen und birgt die Gefahr, dass Du nach 20m ohne Auto dastehst, aber verboten ist es nur, wenn Du Dich im absoluten Halteverbot befindest oder das Parken aus anderen Gründen nicht gestattet ist.
Prinzipiell ist es für den Motor besser ihn an zu lassen, da Start Vorgänge relativ schädlich sind. Aber an sich macht es das eine mal dann auch nichts mehr aus
Wenn er eine Start Stopp Automatik hat ist das kein Kriterium mehr. Weil es an jeder Ampel passiert
Naja, die ist halt genau so schädlich für den Motor. Aber wie gesagt. Auf das eine mal kommt es dann auch nicht an
Nein darf man nicht. Das ist ein im stand laufen lassen des Motors
Nein.
Damit würde man den Briefkasten beschädigen. DIe Klappe geht nach außen auf.
Doch, ist es laut StVO.