Darf man bei der Landtagswahl auch in einem Bundesland wählen, in welchem man gar nicht lebt?
Ich lebe in Schleswig Holstein, dürfte ich dann zum Beispiel auch in Hamburg wählen gehen?
3 Antworten
Guten Tag!
Ausgehend von den Gesetzen über die Wahl im jeweiligen Bundesland kann nur derjenige wählen beziehungsweise ist wahlberechtigt, wer
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seinen Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, d.h. alle zusammen. Leben Sie ausschließlich in Schleswig-Holzstein, fehlt es an der Wahlberechtigung für das jeweilige Bundesgebiet.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Man kann gar nicht in einem Bundesland zur Wahl gehen, in welches man nicht wohnt, das ist ausgeschlossen, Man muss am Wahltag seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen und die Wahlhelfer haken dann den Namen in ihrer Wählerliste ab. Wenn man aber in Niedersachsen wohnt und in Hamburg wählen will, dann steht man gar nicht erst in der entsprechenden Wählerliste drin, man hat auch diese Wahlbenachritigungskarte nicht bekommen und man muss dann das Wahllokal ohne zu wählen wieder verlassen. Also ist das wählen in einem Bundesland, in dem man nicht wohnt, völlig ausgeschlossen.
nein geht nicht