Darf man als Pflegebedürftiger allgemein arbeiten z.b. in einem Pflegeheim?

11 Antworten

Also Querschnittsgelähmter habe ich auch einen Pflegegrad, da ich morgens und Abends Unterstützung benötige. Tagsüber benötige ich aber keine Hilfe und bin voll berufstätig.

Sehr viele Menschen mit Behinderung die auf Pflege angewiesen sind voll berufstätig. Studierte Menschen auch in leitenden Funktionen. Auch Menschen die stark beeinträchtigt sind und auch tagsüber Hilfe benötigen können Berufstätig sein. Diese haben dann Assistenten. Ich habe z.B. einen Richter mit Assistensbedarf gesehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Paguangare  29.10.2022, 21:38

Was hältst du von solchen Usern wie Britta979, die auf meine Kommentare patzig antworten mit Formulierungen wie:

"Wer Plegebedürftig ist kann garnicht mehr arbeiten, sonst wäre er nicht Plegebedüftig. Begreifst du das nicht? Informiere dich und komme nicht mit solchen absurden Beispielen."

Ich kann nicht verstehen, wie man seine Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung mit einer derartigen Borniertheit wiederholen kann.

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Ja.

Für Menschen mit einem Pflegegrad gibt es kein Beschäftigungsverbot. Es gilt das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Berufsausübung.

Auch Menschen im üblichen erwerbsfähigen Alter können einen Pflegebedarf haben und deshalb einen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben sowie Assistenz benötigen. Ebenso dürfen Menschen mit Behinderung nicht wegen ihrer Behinderung gegenüber Nicht-Behinderten benachteiligt werden.

Wie das in der Praxis umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe einmal eine Frau Mitte 40 erlebt. Sie war Familienmutter mit zwei Kindern und ganz normal berufstätig als Buchhalterin in einer privaten Firma. Dann erkrankte sie heftigst, weswegen ihr beide Beine sowie die Arme bis oberhalb der Ellenbogen amputiert werden mussten. Sie wurde natürlich ein Pflegefall und wird seitdem rund um die Uhr von ihrem Ehemann betreut. Externe Pflegekräfte wurden nicht hinzugezogen.

Ihr Chef machte ihr zunächst Versprechungen, dass er sie trotz dieses Schicksals weiter beschäftigen würde. Aber dann machte er einen Rückzieher. Es war ihm wohl zu schwierig und umständlich, dass sie die ganze Zeit einen Assistenten bei sich haben muss. Außerdem kann man ohne Finger nicht so mühelos und leicht Daten in einen üblichen Computer eintippen. Die Frau benutzt einen Stift, der an einem ihrer Armstummel angebunden ist. Aber geistig wäre sie an sich in der Lage, ihren Beruf auszuüben und hat auch keine Sprachbehinderung.

Schade, dass die Inklusion an manchen Stellen noch nicht so gut funktioniert, wie es wünschenswert wäre.

Zur Frage, ob ein Pflegebedürftiger auch in einem Pflegeheim arbeiten dürfte, kann man sagen: Pflegeheime bieten natürlich eine Menge Arbeitsplätze. Es gibt nicht nur pflegende Berufe dort, sondern auch z. B. Verwaltung. Hier könnte man gut auch mit einer stärkeren körperlichen Beeinträchtigung eingesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen und ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Oder zielt deine Frage darauf, ob ein Bewohner eines Pflegeheims dort auch arbeiten darf?

Hier gibt es zwei Optionen:

  • Meinst du "Home Office"? Ein Pflegeheimbewohner könnte in seiner eigenen Häuslichkeit (seinem Pflegeheimzimmer) vom Computer aus seiner Berufstätigkeit nachgehen. Vielleicht als Informatiker oder in einem anderen Beruf, wo man nur einen Computer und ein Telefon braucht. Wer sollte ihm das verbieten?
  • Der Pflegeheimbewohner betätigt sich nützlich und hilfreich bei Tätigkeiten, die im Pflegeheim anfallen. So etwas wie Geschirr andecken und abräumen oder Kartoffeln schälen. Oder er leitet einen Bastelkursus oder Gedächtnistraining für Mitbewohner. Jemanden, der noch in bestimmten Bereichen fit ist, als Honorarkraft zu beschäftigen, wäre meiner Meinung nach eine gute Idee.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Pflegebedürftige mit einem Heimvertrag mit einem Pflegedienstleister und Träger eines Altersheims, als deren Bewohner, arbeiten meines Wissens nicht sozialversicherungspflichtig in diesen Institutionen, wenn es das ist, was Sie meinen.

Sämtliche von solchen pflegebedürftigen Bewohnern verrichtete Hilfstätigkeit ist allenfalls ehrenamtlich, und Kleinstarbeit, die eher therapeutischen, denn institutionellen Zwecken dient.

Ja, es gibt viele mit Pflegegrad 1-2, die auch noch Vollzeit arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was genau meinst Du mit pflegebedürftig?

Ein Pflegefall mit Pflegestufe?

Denn wenn Du arbeitsfähig bist, bist Du in dem Sinne ja nicht pflegebedürftig, sondern maximal "eingeschränkt"....

Also wäre die richtige Bezeichnung schon wichtig....