darf ich mit 16 zu meinem 26 jährigen Bruder ziehen?

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darf ich mit 16 zu meinem 26 jährigen Bruder ziehen?
ch bin kurz davor die Schule abzubrechen und dann zu meinen Brüdern zu ziehen.

sorry aber wenn du das vor hast wird dass die Pflegestelle sicher nicht zulassen. Abgesehen davon: was hält dein Bruder davon? der muss ja sein Leben auf einmal dann auch einschränken wegen dir

 Was meine Pflegeeltern davon halten weiß ich nicht die werden erstmal einen riesen Aufstand machen

dann wird das auch nicht funktionieren. unter 18 kannst du schon bei den leiblichen Eltern ohne deren Einverständniserklärung nicht irgendwo hin ziehen - bei ner Pflegefamilie wird das noch schwieriger sein

in weiterer Grund das ich ausziehen möchte ist, dass meine Pflegemutter mich dauernd nur runterzieht und provoziert. Sie sagt sowas wie, in dieser Hose siehst du noch fetter aus als du eh schon bist, oder so ähnliches. 

dann gehe zur Pflegestelle - deine Pflegemutter hat auch sicher einen Chef....

Wenn du volljährig bist, kannst du wegziehen.

Ansonsten ist das Jugendamt zuständig für einen Wechsel, du kannst nich einfach anderswo hinziehen, wenn du in einer Pflegefamilie lebst.

Schildere dem Jugendamt, wie du behandelt wirst. Es ist möglich, daß sie das dann mal kontrollieren. Denn auch Pflegeeltern haben eine Fürsorgepflicht, die sie erfüllen müssen, Klappt das nicht, wird das Pflegekind u.U. aus der Familie genommen.

Das ist etwas komplizieter. wenn deine Eltern oder ein Elternteil die Vormundschaft über dich hätten, dann könnten deine Eltern erlauben, dass du bei deinem Bruder wohnst.

In dem Fall müsste es das Jugendamt entscheiden. Die haben die Vormundschaft über dich. Allerdings dürfen auch die nicht ohne Rücksprache mit dem Gericht, das einst die Vormundschaft auf das Jugendamt übertrug entscheiden.

lg, Nicki

Wenn Du in einer Pflegefamilie bist, wird das Jugendamt / Pflegekinderdienst (PKD) oder eine ähnlicher externer Fachdienst auch beteiligt sein. Wenn Dein Bruder also auch zustimmt und durchaus geeignet wäre, kannst Du das beim beteiligten Jugendamt, bzw. dem für Dich zuständigen Mitarbeiter dort auch ansprechen. Du kannst das auch vertraulich machen. Im Jugendamt arbeiten Sozialarbeiter / Sozialpädagogen, die alle der Schweigepflicht unterliegen.

das entscheiden diejenigen, die das Sorgerrecht haben - ich vermute mal das Jugendamt