Darf ich meine Katze nach der Kündigung in der Wohnung bis zum Auszug halten?
Moin,
es geht und folgendes : ich habe mir eine Katze zugelegt da eine Freundin diese weg geben wollte. Leider vergaß ich im Mietvertrag zu lesen ob dies gestattet ist oder nicht. Es stand drin es muss vorher abgesprochen sein. Hab aus lauter Gier das ich eine Katze bekam vergessen zu fragen. Ich geb zu das war mein Fehler. Darauf hin hab ich wegen einer Außeinandersetztung den Vertrag gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten. Kann der Vermeitet mir nun trotzdem noch irgendwas machen oder muss die Katze trotzdem weg bis ich ausgezogen bin.
Man sollte vielleicht noch erwähnen das die Katze nur da ist wenn meine Freundin mich besucht da diese etwas weiter weg wohnt und wir Sachen zu klären haben weil wir zusammen ziehen werden. Und die Katze halt jedes Mal so lange alleine zu lassen ist ja auch nix
5 Antworten
Moment mal. Die Katze ist immer nur zeitweise da, und statt das dem Vermieter zu erklären, hast du selbst gekündigt? Wäre nicht die Alternative gewesen, deine Freundin zu besuchen, damit die Katze in ihrem Zuhause bleibt? Das erspart dir außerdem Ärger.
Dann seht ihr euch eben mal nicht jeden Tag, sondern nur am Wochenende. Das Schlimmste, was dir passieren könnte, wäre eine fristlose Kündigung. Zu dem Mittel wird die Vermieterin sicherlich greifen, wenn ihr Junior wegen der Katze allergisches Asthma hat.
Nicht per se. Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Der Bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem Grundsatzurteil eine Klausel im Formularmietvertrag für unwirksam, die es dem Mieter generell verbot, Katzen zu halten.
Das heißt aber nicht, dass Katzenhaltung in jedem Fall erlaubt ist. Vielmehr kommt es wie so oft auf den Einzelfall an. "Der Vermieter sollte im Mietvertrag hinsichtlich der Katzenhaltung ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vereinbaren", rät Wolf. "Der Mieter muss also die Erlaubnis des Vermieters einholen."
"Der Vermieter muss hinsichtlich der Tierhaltung nach angefragter Erlaubnis eine Abwägungsentscheidung treffen, die nachvollziehbar ist und diese dem Mieter auch mitteilen. Der Bundesgerichtshof lässt dabei abstrakte Kriterien nicht genügen, sondern fordert eine konkrete Darlegung möglicher Beeinträchtigungen."
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://wohnglueck.de/artikel/katzenhaltung-mietwohnung-vermieter-8383
Du möchtest wissen:
Kann der Vermeitet mir nun trotzdem noch irgendwas machen oder muss die Katze trotzdem weg bis ich ausgezogen bin.
Nach gültiger Rechtsprechung musst du dir die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Allerdings darf der Vermieter die Katzenhaltung nicht einfach untersagen!
Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören.
Der Vermieter muss begründen, weshalb er seine Zustimmung zur Katzenhaltung verweigert.
Welche berechtigten Gründe der Gesetzgeber anerkennt steht ebenfalls in der Link-Info.
Mein Vorschlag wäre:
Teile dem Vermieter mit, dass du dir eine Katze angeschafft hast und bitte ihn um seine Zustimmung.
Lehnt er seine Zustimmung ab, solltest du dieser Entscheidung einfach widersprechen.
Jetzt müsste der Vermieter sein Recht ,die Haltung einer Katze zu untersagen, zivilrechtlich einklagen.
Das Risiko in einem Gerichtsverfahren zu unterliegen ist hoch. Zudem muss der Vermiete eine Klag vorfinanzieren. Hinzu kommt selbstverständlich der zeitliche Aufwand, den der Vermieter betreiben muss.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass du bereits gekündigt hast, gehe ich nicht davon aus, dass der Vermieter dir wegen der Katze ernsthafte Probleme machen kann/wird.
Also bis auf verbale und wörtliche Auseinandersetzung dürfte ich nix zu befürchten haben?
Also bis auf verbale und wörtliche Auseinandersetzung dürfte ich nix zu befürchten haben?
Darauf brauchst du dich überhaupt nicht einlassen!
Bitte deinen Vermieter freundlich aber bestimmt, dass er dir sein Anliegen schriftlich mitteilen soll.
Das Recht dazu hast du auf jeden Fall!
Wird halt kompliziert der ausm weg zu gehen wenn die schon jedes Mal lauert und uns abfängt 🙂
Wenn dein Vertrag sowieso bereits gekündigt ist, kannst du deine Katze auch behalten bis du ausziehst. Wenn sie etwas kaputt macht, haftest du sowieso.
Ja dessen bin ich mir bewusst. Aber ich will die Katze halt nicht gefühlt jede Woche durch die Gegend fahren
Ich würde mich mal mit dem Vermieter auseinandersetzen.
Eventuell geht ja noch das du beides behalten kannst.
Hab ich schon. Die ist der Meinung dass das Tier weg soll. Obwohl das Tier quasi mit meiner Freundin wenn diese mich besucht mit dabei ist weil wir zusammen ziehen wollen und sie etwas weiter weg wohnt
Je nach Absprache, offensichtlich.
Die Vermieterin möchte eigentlich nicht das meine Freundin über längere Zeit zu Besuch da ist. Und da man die Katze halt nicht so lang alleine lassen kann kommt die halt mit weil wir auf Grund von einem zusammenzug Sachen zu klären haben. Und wenn ich meine Freundin Besuch sind das pro Tag 100 km was halt dann doch auf den Tank geht