Darf ich ins Jobcenter die Polizei rufen weil mich die Fallmanagerin beleidigt hat?
Ich würde gerne ihr sagen "Wie Könnens ie es wagen mit mir so zu reden" und dann mein Smartphone rausholen und vor ihr die Polizei rufen, würde die polizei kann mmen wenn ich sagen würde ich wurde beleidigt und will sie anzeigen? Will ihr kale machen das mich niemand respektlos behandeln kann!
14 Antworten
ich will sie doch mit meiner übertriebenen Reaktion schocken!
Schlicht und ergreifend - nimm Dich bitte nicht so wichtig / mache Dich nicht lächerlich. Wenn Du ein Problem mit Deiner SB beim JC hast, so wende Dich mit einer Beschwerde an deren Vorgesetzen.
Ansonsten solltest Du Dir erst einmal darüber klar werden, was ! überhaupt eine Beleidigung ist.
eher eine anzeige zivilrechtlich.
ich musste mal zum amt, wo die frau mich gefragt hat(hatte mein smartphone) in der hand ob ich sie aufnehme, ich nehmje schwer an, das das mal wer gemacht hat und sie dadurch probleme bekommen hat, . es wurde was aufgenommen was bewies das sie sich in irgendeiner weise zu unrecht verhielt
eher eine anzeige zivilrechtlich.
Was du eventuell meinst, nennt sich Privatklage. Das ist aber nicht Zivil- sondern Strafrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage
es wurde was aufgenommen was bewies das sie sich in irgendeiner weise zu unrecht verhielt
Da bekommt eher derjenige Probleme, der die Aufzeichnung gemacht hat. Das ist nämlich strafbar.
Nein. Erläutere ihr die Sachlage, verlang das Sie nett zu dir ist, sonst Anzeige. Kannst ihr auch sagen das sie damit ihren Job loswerden würde und es schwer hätten, nochmal einen in der Branche zu finden.
Man hat kein Anrecht darauf, dass die Leute nett zu einem sind. Und ähh... glaubst du ernsthaft, eine Fallmanagerin fliegt raus, weil ein Kunde behauptet, sie hätte ihn beleidigt?
Ich glaube, Du überschätzt Dich ein wenig. Aber Menschen mit einem geringen Selbstbwusstsein reagieren so.
Da ich nicht weiss, wie die Beleidigung der Sachbearbeiterin lautete, kann ich nicht viel dazu sagen. Interessant wäre auch zu wissen, wie Du sie dazu provoziert hast.
Nein, du kannst sie nicht anzeigen, aber ihren Vorgesetzten verlangen.
Warum solltest das nicht können ? Bis die da sind wurdest eh vor die tür gesetzt mit hausverbot. Aber anzeigen kannst trotzdem nur ohne beweis ist das aussage gegen aussage.
Was für einen Unsinn, den du hier schreibst?
Mit Behörden scheinst du dich nicht auszukennen!
Egal, Hauptsache die sieht wie übersensibel ich bei so etwas reagiere!