Ist schon der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, wenn man einen Fußballverein als „Zecken“ beleidigt?

4 Antworten

Hallo :-)

Der Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB kann erfüllt sein, je nachdem wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft. Den § 185 StGB kann man weit auslegen. Daher kann man dir keine genauen Informationen geben. Es obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts, inwiefern eine Strafe in Betracht kommt.

Viele Grüße :)

augsburgchris  28.10.2015, 16:34

Trotzdem wurde hier eine Stadt bzw ein Verein beleidigt und so lange der keine Anzeige erstattet macht auch kein Staatsanwalt was. Der 185 ist ein reines Antragsdelikt.

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MrLifeDoctor  28.10.2015, 16:37
@augsburgchris

Das ist mir bekannt. Ich weiß auch, dass es relative und absolute Antragsdelikte gibt. Habe ich alles gelehrt bekommen :D

Sofern die Stadt oder der Verein Strafantrag stellt, dann kommt es zum Prozess, laut der geltenden Rechtslage ist es so theoretisch. Ist kein Strafantrag vorhanden, kann dies ein Prozesshindernis sein, es sei denn, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage mit der Begründung des besonderen öffentlichen Interesses.

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augsburgchris  28.10.2015, 16:40
@MrLifeDoctor

Bei so einem Spiel  sind im Gästeblock 2000 bis 3000 Fans die das alle so schreien. Wenn da bei jedem einzelnen der Verein einen Strafantrag stellen würde. Öffentliches Interesse? Nicht im Geringsten.

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MrLifeDoctor  28.10.2015, 16:42
@augsburgchris

Bist du der Staatsanwalt? Nein! Ich sage nichts aus, ich vermute ;-) Das kann alles so kommen. Lies richtig! -> KANN ;)

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RuedigerXY  28.10.2015, 16:35

Nicht dein Ernst, dass sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, oder????

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MrLifeDoctor  28.10.2015, 16:38
@RuedigerXY

Ach Mensch Rüdiger, die Beleidigung ist eine Straftat, weshalb sollte sich die Staatsanwaltschaft nicht damit beschäftigen? Mit Strafantrag wird sie sich mit Sicherheit damit beschäftigten :D Ganz einfach und es bedarf auch keiner weiteren Diskussion ;)

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Nein, und habe ein wenig Mitleid mit diesen armen Kreaturen! Ein Leben lang keine..... :):):)

Kindereien. Der Betroffene, der BVB, müsste Anzeige erstatten.

Du scheinst das deutsche Rechtssystem nicht ganz begriffen zu haben. Das erste ist natürlich nicht strafbar da DU nicht beleidigt wurdest. Wo willst du hier im 2ten eine Erpressung sehen?