Anonyme Anzeige wegen Beleidigung möglich?

7 Antworten

Du kannst das zwar anonym zur Anzeige bringen (z.B. schriflich), aber eine Beleidigung wird nur strafrechtlich verfolgt, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt (Ausnahmen siehe § 194 StGB). Stellt der Geschädigte innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Tat und des Täters keinen Strafantrag, so wird die Sache von der Staatsanwalt ohne weitere Ermittlungen eingestellt.

Im Übrigen wird es dir nicht gelingen, bei der Polizei eine anonyme Strafanzeige zu erstatten. Man wird auf jeden Fall deine Personalien aufnehmen.

inwieweit man dann bei so einer anonymen Anzeige von einer Geldstrafzahlung profitieren kann

Wie möchtest du denn bitte davon profitieren??? Dir ist doch gar kein finanzieller Schaden (den du selber zivilrechtlich einklagen müsstest!) entstanden und so eine Art Schmerzensgeld gibt es da auch nicht. Da frage ich mich, ob du dich wirklich durch das im sozialen Netzwerk benutzte Wort beleidigt fühlst, oder ob du Geld brauchst. Eine Geldstrafe, die ein verurteilter Straftäter zahlen muss, fließt jedenfalls dem Staat zu, aber nicht den Geschädigten - also mache dir keine Hoffnungen.

Also man kann es anzeigen (die Daten werden auch nicht öffentlich gezeigt, sofern es nicht zur Verhandlung kommt - das heißt, du bräuchtest da auch keine Angst haben, obwohl wenn du bei der Polizei deinen Namen nennst), es bringen, wird dir aber nichts, denn wenn du nicht weißt und beweisen kannst wer es ist, wird sich die Polizei deswegen auch keine Mühe geben es herauszufinden (gerade die für Computerkriminalität sind echt überfordert und die geben sich mit sowas dann auch nicht ab, wenn stattdessen ein Kinderpornoring im Internet ist, wenn du verstehst was ich meine - da gibt es einfach andere Prioritäten dann) - sprich die Anzeige landet instant quasi bei den Akten als ungelöst und Verfahren wird sofort wieder eingestellt, deswegen würde ich dir raten es zu lassen, denn warum dir und der Polizei für nichts diese Arbeit machen?

das widerspricht dem Rechtsstaat.

Jeder Angeklagte hat das REcht zu erfahren WAS er verbrochen hat, und WEM er geschädigt hat.

Du kannst Anzeige gegen Unbekannt stellen. Beleidigung ist Strafrecht .. kein Zivilrecht .. das kümmert sich Polizei und Staatsanwaltschaft.

Aber wenn jemand ermittelt wird, und es zu Prozess kommt, dann bleibst du als Opfer der Beleidigung nicht anonym.

Nein, bei anonymen Anzeigen wird nur bei schweren Straftaten ermittelt - bei Trollen im Netz wäre ohnehin der Aufwand zu hoch und die Polizei kann nicht alles gleichzeitig machen