Darf er mich abschleppen lassen?
Guten Morgen zusammen,
ich hab da mal ne frage..
Ich bin heute wie immer zur Arbeit gefahren und habe in einer kleinen Seitenstraße geparkt (dort ist ein parkplatz eingezeichnet und ich stehe da schon fast 2 Jahre lang) Doch heute ist neben mir ein Anwohner mit seinem Auto angehalten und hat mich angeschrien wieso ich dort parke wenn ich den ganzen Tag in der Arbeit chille und dass dort Pfleger von der Nachbarin parken müssen. Und wenn ich mich noch einmal dort hinstelle dann lässt er mich kostenpflichtig abschleppen.
Darf er das überhaupt? Das ist ja eigentlich gemeindegrund..
Ich bin total schockiert und zittere immernoch, weil er mich so fertig gemcht hat..
Erstmal Danke für eure ganzen Antworten!
Noch ne Frage just for fun. Könnte ich mir diesen Parkplatz bei der gemeinde Mieten/ kaufen?
8 Antworten
Darf er das überhaupt? Das ist ja eigentlich gemeindegrund..
Wenn Du nicht ein Schild übersehen hast, das dieser Parkplatzdort als Sonderparkplatz für einen Arzt oder medizinischem Helfer mit Sondergenehmigung eingerichtet worden ist, darfst Du dort parken.
Er darf dein nicht widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug nicht entfernen lassen. Macht er es trotzdem, wird das für ihn ein böses und teures Erwachen.
lass ihn reden
solange der Parkplatz öffentlich ist - keine Einschränkungen bzgl. Anwohner, rollstuhl, zeitliche Einschränkungen vorhanden sind, kann sich da jeder drauf stellen.
dass dort Pfleger von der Nachbarin parken müssen.
der darf sich einen anderweitigen PP suchen
der hat keine Handhabe
Wenn es öffentlicher Grund ist und als Parkplatz ausgewiesen ist, darf er das nicht, außer auf seine Kosten.
https://www.youtube.com/watch?v=wZqu1NGkLqA
dann passt das hier ganz gut rein Die Leute-polizei ;) (satire)
Selbst wenn die Strasse als Privatstrasse ausgeschildert wäre, aber trotzdem immer noch öffentlich befahrbar ist, hat er keine Handhabe. Erst wenn Du, um sie befahren zu können, eine Absperrung überwinden müßtest (Tor, Schranke, Sperrpfosten), hättest Du ein Problem.
Die Aussage, das er für die Strasse bezahlt, kannst du eher für dich in Anspruch nehmen. Du zahlst ja schliesslich KFZ-Steuer, damit Du dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen darfst.
Wenn der Parkplatz nicht explizit als Anwohnerparkplatz ausgeschildert ist, ist der Parkplatz Teil des öffentlichen Straßenverkehrs und darf daher von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden.
Ein korrekt geparktes Fahrzeug kann man natürlich nicht abschleppen lassen.
Was ist das für ein Parkplatz. Wenn der nicht entsprechend gekennzeichnet ist, darf dort natürlich jeder parken. Abschleppen? Kann jeder beauftragen - muss dann aber auch für die entstandenen Kosten aufkommen.
Kann jeder beauftragen - muss dann aber auch für die entstandenen Kosten aufkommen.
Aus öffentlichem Verkersraum wird das nicht funktionieren wenn der Auftraggeber nicht der berechtigte Fahrzeugnutzer ist.
Er meinte nur es ist seine Straße und dafür bezhalt er also ist es auch sein Parkplatz.. Es ist nirgends ein schild mit abschleppsympol, noch eins das es privatgrund ist