Darf eine Lehrerin in dem Fall das Handy wegnehmen?

5 Antworten

Solange der Schulregel besagt, kein Handy in der Schule, auch außerhalb des Unterrichts, wird das Handy einfach einkassiert

Die Schule ist kein öffentliches Gebäude. Du darfst dich dort für die Unterrichtszeiten aufhalten, und schon wegen des Versicherungsschutzes auf dem Schulweg hättest du dich nach Unterrichtsschluss unverzüglich nach Hause zu begeben.

In der Praxis hat natürlich niemand etwas dagegen, wenn man sich auch länger dort aufhält, solange man sich an die Schulregeln hält. Viele sind bei uns länger da, spielen oder quatschen oder arbeiten sogar. ich freue mich, wenn sich die Schüler bei uns wohlfühlen.

Wenn die Handyregelung in der Schule besagt, dass das Handy im Schulgelände/ im Schulgebäude verboten sind, dann darf sie dir das Handy jederzeit abnehmen. Egal ob du bereits Schule aus hast oder nicht. Am Ende hast du die Regel missachtet.

Wenn Handynutzung in der Schulordnung verboten ist, dann darf sie das. Ob sie anderen Schülern auch ihr Handy wegnimmt, spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.

Kommt drauf an, wie die Schule zu Handynutzung steht.

Du hast das Handy im Schulgebäude genutzt.
Da ists egal ob das wärend dem Unterricht war oder nicht.