Darf mein Lehrer mein tablet wegnehmen in der schule?

Nobbe54  01.04.2025, 12:45

Ist die Frage ernst gemeint, oder ein Aprilscherz?

markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 13:01

Ja meine ernst

Was soll ich tun wenn der mir das einfach klaut

6 Antworten

Nein, natürlich nicht. Auch ich kenne keine Lehrkraft, die etwas dürfen darf, sie hat grundsätzlich immer nur zu müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

adabei  01.04.2025, 14:18

🤣🤣🤣

markensa3282 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 08:07

was labberst du

kannst du, wird dir aber nix bringen.

der Lehrer hat deine Eltern informiert und wird das Teil nur denen übergeben.

sS heißt selbst Schuld 😁


markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:09

habe nichts falsch gemacht

Märchenstunde am.1. April?

Wäre die Geschichte wahr, hätte man dir das Tablett zu Recht abgenommen.

Selbstverständlich kann dir das Tablet weggenommen werden, wenn du so notgeil bist und im Unterricht Pornos schaust. 🤦🏻‍♂️

Können deine Eltern ganz sicher für dich abholen und bestenfalls erstmal einkassieren.

darf ich ihn anzeigen

Hahahahahaah, nein.


tomaushamburg  02.04.2025, 09:52

Anzeigen darf er ihn schon. Er sollte das auch tun, dann haben die Polizisten etwas zu lachen...

"mein Lehrer erlaubt mir nicht, im Unterricht Pornos zu schauen...heul...heul.. "🤣🤣🤣🤣🤣

markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:09

voll unnötig weil der ist ohne grund ausgerastet

Codeline  01.04.2025, 12:19
@markensa3282

Wenn du dich in der Öffentlichkeit befindest geht das grundsätzlich jeden etwas an. Desweiteren geht es ihn insbesondere deshalb etwas an, da du das Tablet ZU UNTERRICHTSZWECKEN nutzen darfst.

markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:19
@Codeline

das iost mein tablet ich darf machen was ich will und trotzdem darf er nicht klauen

Codeline  01.04.2025, 12:20
@markensa3282

Nicht, wenn du damit in der Schule / Öffentlichkeit bist. Im übrigen solltest du dich allgemein von solchen "Inhalten" fernhalten. Die verderben dir nur dein Gehirn.

markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:21
@Codeline

mir doch egal es ist mein eigentum ich darf machen was ich will damit

DerHans  01.04.2025, 13:10
@markensa3282

Wenn die Schule aus ist, und du wieder in deinem Kinderzimmer bist, kannst du damit machen was du willst.

Ich meine dass du da etwas falsch gemacht hast, brauche ich nicht zu wiederholen.

Das Teil muss er aber ohne Verzug nach der Schulzeit zurückgeben und kann es nicht einbehalten. Wenn er nicht unverzüglich ein Übereinkommen mit deinen Eltern über die Rückgabe erreicht hat zeig ihn an. Das ist zwar witzlos, aber wenn du damit durchkommst wird er es nie wieder machen.

Denke an das Argument. Rückgabe ohne Verzug nach der Schulzeit an Erziehungsberechtigte oder Kind oder ohne Verzug Einigung mit den Eltern!

Ohne Verzug bedeutet SOFORT, wenn nichts schwerwiegendes dagen spricht.


markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:30

habe meiner mutter jetzt gesagt dass mein lehrer lügt die wird ihn sagen was er falsch gemacht hat

jule2204  01.04.2025, 12:35
@markensa3282

Hast du ihr auch erzählt, dass du dir im Unterricht einen Porno angesehen hast?

markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:36
@jule2204

ich hatte auch meine hand in der unterhose aber die hab ich zum glück schnell genug rausgenommen

jule2204  01.04.2025, 12:38
@markensa3282

Ich hoffe dir ist klar, dass dein Lehrer erzählen wird, dass du im Unterricht einen Porno angesehen hast.

markensa3282 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 08:09
@jule2204

ich hoffe dir ist klar das DU mir nicht geholfen hast

buggless  02.04.2025, 15:03
@markensa3282

Das Einbehalten von Privateigentum ist eine Straftat, die sogar mit Gefängnis ausgehen kann. Davon getrennt zu berurteilen ist ein Fehlverhalten im Unterricht. Ein Blick in die Schulordnung verrät welche Sanktionen es geben könnte. Hier ist es wohl nur ein Du Du Du. Wenn das Eigentum zur Erreichung des Elterngespräches einbehalten wird kommt noch der Straftatbestand der Nötigung hinzu. Das sind getrennte Sachverhalte, die getrennt beurteilt werden. Ich würde schon damit rechenen dass auffällt was passiert ist, aber das ist kein Drama. Zu meiner Zeit waren es noch Porno Heftchen. Fast jeder von uns hat mal im Unterricht irgendetwas gelesen oder angesehen. Nichtherausgabe von Privateigentum ist und bleibt eine Straftat. Ich würde mir darüber hinaus als Erziehungsberechtigte zudem ein Leihgerät leisten und die Rechnung der Schule übersenden, einschließlich der aufgrund der Schnelligkeit der Verwaltung wohl anfallenden Mahngebühren und ggf. Anwalt.

markensa3282 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 12:27

danke dass du mir hilfst

du bist eine der wenigen die mich nicht verarschen wollen hier