Darf eine Fastfoodkette das Essen zurückfordern?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zurückfordern ja, wieder rausgeben, wenn du schon dran warst, keinesfalls. Als Empfänger hätte ich das auch abgelehnt.


willhelfen1 
Beitragsersteller
 05.01.2025, 13:55

Ich bin nicht sicher ob die Mädchen das bemerkt haben das er das Essen zuerst falsch verteilt hatte und sie es dann bekommen haben

T3Fahrer  05.01.2025, 13:57
@willhelfen1

Das entbehrt jeder Hygienevorgabe. Aber Hygienevorstellungen gehen vielen Leuten leider ab - siehe andere Antwort...

willhelfen1 
Beitragsersteller
 05.01.2025, 13:59
@T3Fahrer

Ja ich finds auch unhygienisch und werde da nicht mehr hingehen, jetzt wo ich gesehen habe was da abläuft. Danke dir.

Nein, das ist eigentlich nicht erlaubt und vor allem unhygienisch. Sobald du die Tüte ausgepackt hast, darf das Essen nicht mehr an andere Gäste weitergegeben werden. Fast-Food-Ketten haben strenge Hygienevorschriften, und das Zurückgeben von Essen, das schon in Kontakt mit einem anderen Kunden war, verstößt dagegen. Wenn dir sowas nochmal passiert, kannst du das ruhig ansprechen oder sogar den Kundenservice der Kette informieren. Hygiene sollte immer oberste Priorität haben!

Ich hörte einmal von einem Grundsatz in der Gastronomie: Unverpackte Lebensmittel und Speisen, die über den Küchentresen herausgegeben wurden, dürfen nicht über den Tresen zurückgehen. Sie müssen entsorgt werden.

Wenn Du den Vorgang beweisen kannst und das der Gewerbeaufsicht durchsteckst, könnte die Firma Ärger bekommen.


willhelfen1 
Beitragsersteller
 05.01.2025, 14:07

Beweisen kann ich das nicht wirklich. Ich kann ja nur sagen dass er es in einem ziemlich unfreundlichen Ton zurückgefordert hat und es dann den Mädchen gebracht hat. Aber ich hab da jetzt kein Video oder so als Beweis

GeistundSeele  05.01.2025, 14:12
@willhelfen1

Ich würde die Sache ruhen lassen. Es steht Dir frei, Dich sowohl bei der Firma, als auch bei der Gewerbeaufsicht beschweren. Dabei gehe ich davon aus, dass Du Dein Essen bekommen und bezahlt hast.

Zu Deiner Frage im Titel: ja, natürlich. Was sollte dagegen sprechen ?

Du hast ja dann Deine richtige Bestellung erhalten.

Was mit dem falschen Essen passiert ist, ist vermutlich nicht in Ordnung. Dazu müsste man wissen was genau wie angefasst wurde und in welchem Zeitraum es geschah.

Ich würde mich nicht darauf verlassen daß Du es mit einem gut geschulten Mitarbeiter zu tun hattest. Der hat für sich entschieden, das Ganze auf dem kurzen Dienstweg zu regeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...

willhelfen1 
Beitragsersteller
 05.01.2025, 17:02
Ich würde mich nicht darauf verlassen daß Du es mit einem gut geschulten Mitarbeiter zu tun hattest.

Ja wirkte auch unfreundlich und genervt.

Ganz streggenommen wohl nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..