Würdet ihr als Mitarbeiter in einem gastronomischen Betrieb als Lohnanteil das Essen mitnehmen, welches gerade durch eine falsch gelaufene Bestellung da ist?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Nein. Ich würde das haben wollen, was ich nun mal haben will. 75%
Ja. Ich würde nehmen, was mir der Chef aufzwingt. 25%

4 Antworten

Zwang ist unzulässig.
Der Chef kann seine Mitarbeiter höflich fragen, ob ... Aber erwarten, oder dazu zwingen, ist unzulässig.

Der Zwang entspräche hier einer Unternehmensrisikooptimierung zu Lasten der Ernährung der Mitarbeiter.

Es spricht rein gar nichts dagegen, dass der Chef die Calzone selber ißt, oder seiner Famile mitbringt, oder sie einem Obdachlosen ein paar Strassen weiter schenkt.

duschreist ihr bekommt das kostenfrei als teil des lohns. also wenn es geschenkt ist dann nimmt man was angeboten wird. wenn es aber mit dem lohn verrechnet wird dann sollte es freie auswahl geben

run41 
Fragesteller
 10.10.2021, 15:58

Ich schreie überhaupt nicht. Ich habe sachlich dargestellt was Sache ist.

Dieses eine Gericht nach freier Wahl ist Teil des Lohns. Ja. Das ist korrekt.

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KBB0815  10.10.2021, 16:06
@run41

das war mein schreibfehler, da sollte stehen du schreibst :-) sorry

wenn es teil des lohns ist sollte es freie wahl geben und kein resteessen

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Nein. Ich würde das haben wollen, was ich nun mal haben will.

Also ich bin nicht der Müllschlucker vom Betrieb. Wenn ein Essen übrig bleibt und der Chef gibt es aus ok. Wenn die Mitarbeiter Essen mitnehmen wollen dann mit Mitarbeiterrabatt. Aber doch so nicht, Essen das sonst weggeworfen wird als Teil vom Lohn? Der spinnt wohl!

Ja. Ich würde nehmen, was mir der Chef aufzwingt.

...und würde dann kündigen :-((