darf ein Lehrer einem schüler für eine unangekündigte LK 0 Punkte geben weil er unangekündigt gefehlt hat?

6 Antworten

Die Lehrerin hat die Pflicht, den Lernfortschritt regelmäßig und auf geeignet Weise festzustellen. Eine Leistungskontrolle ist eine sehr eindeutige Fortschrittskontrolle. Genauso wenig, wie jede andere Fortschrittskontrolle ist auch eine Leistungskontrolle nicht ankündigungspflichtig. So erwartet werden kann, dass es allen Schüler:innen möglich ist, den Termin der Leistungskontrolle regulär zu erreichen, ist der Termin für eine Leistungskontrolle immer richtig. Auch unangekündigt oder "eine Minute vorher" angekündigt. Das gilt im Besonderen auch deshalb, weil die Leistungskontrolle nur widerspiegeln soll, was der Stand ist, es geht nicht darum, möglichst gute Noten zu ermöglichen.

Als Berufsschüler hast Du einen Arbeitsvertrag, der im Unternehmen entsprechende Arbeitszeiten und Anwesenheiten vorschreibt und der außerdem den regelmäßigen Schulbesuch einschließt. Dabei gilt, wie in jedem Arbeitsvertrag, dass das sogenannte Wegerisiko immer auf Arbeitnehmerseite ist, also auf Deiner. Sprich: Du hast selbst sicherzustellen, dass Du die geforderten Anwesenheiten im Unternehmen und in der Berufsschule auch erfüllen kannst.

Willkommen in der Berufswelt! Schluss mit "Welpenstatus"!

Es war OK, die Nachleistung des Leistungsnachweises anzubieten. Einen Schritt weiter gedacht, wäre eine unmittelbare Benachrichtigung der Schule mit der Bitte um Benachrichtigung der betroffenen Lehrerin in dem Moment, in dem Du sicher weißt, dass Du den regulären Schulstart nicht mehr erreichst. Du hast zum Schulbeginn am Sitzplatz und arbeitsbereit zu sein, das verlangt (mittelbar) Dein Vertrag! Keine "5 MInuten" später, auch nicht gerade mit dem Glockenschlag einfliegen, nein, am Platz sein!

Und damit wird es jetzt noch etwas schlimmer: Leistungsnachweis nicht erbracht, also Note 6, ist OK und vollkommen richtig. Nachschreiben? Kulanzfrage, aber keine Pflicht und nicht einforderbar.

ABER: Du bist unerlaubt der Arbeit fern geblieben! Häng das mal nicht zu hoch, das wäre abmahnfähig. Sieh' zu, dass Du den Leistungsnachweis wieder ausbügelst und halte Dich gefälligst jetzt an die Regeln!

Mxyx1724 
Fragesteller
 12.12.2023, 10:06

Danke, für die aufschlussreiche Antwort.
Ich werde versuchen die Lehrerin um eine Ausgleichnote zu bitten, aber ich verstehe das das Fehlen an sich ,aus welchem Grund auch immer man fehlt, nicht zu entschuldigen ist.

Haben Sie vielleicht irgendwelche Tips um so eine Situation in Zukunft zu vermeiden, da der Wecker ja auch in Zukunft ausfallen könnte und es mir leider nicht möglich war die Schule zu informieren, da die Sekretärin abwesend ist?

Mit dem Note zerstören ging es mir nur darum das ein Lehrer falls er etwas gegen einen bestimmten Schüler hätte möglich wäre 10 super leichte Leistungskontrollen in der einen Stunde zu schreiben nur um dessen Notendurchschnitt zu verändern falls er bis dahin einen perfekten hatte oder falls es, wie in der Berufsschule aufgrund der wenigen Berufsschultage kaum möglich ist die Note wieder auszubügeln.

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MacMadB  12.12.2023, 10:18
@Mxyx1724
 es mir leider nicht möglich war die Schule zu informieren, da die Sekretärin abwesend ist?

Wenn Du das nachweisen kannst (Anrufliste), besprich das bitte mit Deinem Klassenlehrer. Er kann bei der Lehrerin für Dich ein Wort einlegen und sie kann Dir ggf. ein Zusatzleistung anbieten. Benotet.

irgendwelche Tips um so eine Situation in Zukunft zu vermeiden,

Blöd, aber: Sorgfalt. Als Arbeitnehmer bin ich gewohnt, jeden Abend den Zustand meines Weckers zu prüfen. Und: ggf. "doppelt nähen", also einen zweiten Wecker aufstellen. Ich hatte mal einen Lehrling mit starken Schwierigkeiten morgens überhaupt aus dem Bett zu kommen. Der hatte nach Ermahnungen von mir dann fünf Wecker.

 10 super leichte Leistungskontrollen in der einen Stunde

Das wäre wohl nur ein Leistungsnachweis, alles andere wäre hanebüchen und leicht angreifbar.

Aber woran ich da denken muss: Ein Arbeitskollege ist Berufsschullehrer geworden und er berichtete mir, dass es schon eine sehr starke Kontrastimmung in der Klasse geben kann, wenn 20 "Testosteron aufgeladene, junge Männer" gegenüber einem Lehrer sitzen. Bedenke das mal. Und dann: Versuche eine Sichtweise zu gewinnen, wie Du aus der Schule für Dich möglichst viel herausziehen könntest. Das hilft beiden Seiten.

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Das mit dem Wecker lässt sich durch Verwenden von 2 Weckern unterbinden. Was die Lehrerin darf, lässt sich auch beliebig kompliziert machen, indem man fragt, ob das mit der 6 auch bei anderen Schülern so gemacht wird, und wenn nicht, warum?

(Ungleichbehandlung?)

Hi,

auch ohne Test wäre die Note für die Stunde eine 6 gewesen. Ich meine, was soll ein Lehrer auch bewerten, wenn der Schüler nicht da ist?

Natürlich ist das erlaubt. Du hast unentschuldigt gefehlt. Ob die Arbeit angekündigt war oder nicht ist dabei irrelevant.

BBasti89M  20.01.2024, 01:01

Wenn es nicht sogar zwingend so ist, fragt sich, wie die Schulbehörde sich vor dem Vorwurf rechtfertigt, willkürlich zu handeln. Das dürfte komplizierten Gerichtsverfahren Vorschub leisten. Deren Ausgang kaum vorhersagbar ist.

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Unentschuldigt gefehlt heißt Note 6. Der Lehrer zerstört dir gar nichts, das hast du selbst verbockt. Du hast pünktlich zur Schule zu erscheinen. Das ist deine Pflicht.