Darf ein Jagdpächter das?
Wir haben die Polizei angerufen um ein Reh (jung) der in ein hohen Zaun gegangen war zu befreien, sie haben den Jagdpächter gerufen und er hat es erschossen, darf er das??? Sie meinten es wär „verletzt“
7 Antworten
...sie haben den Jagdpächter gerufen...
Richtig, weil der dafür zuständig ist.
...und er hat es erschossen, darf er das???
Ja, wenn es erforderlich war, dann darf er das.
Sie meinten es wär „verletzt“
Dann wird das auch so gewesen sein, das können weder Du noch wir beurteilen.
Natürlich darf er das. Erstens ist es sein Reh, und zweitens ist es nur sinnvoll, ein verletztes Tier zu erlösen....
Erstens ist es sein Reh
Nein. Er ist nur der einzige, welcher es sich aneignen darf.
Welches in seinem Revier lebt, genau deswegen ist es seins.....
Vorrangig ist es jetzt übrigens ein totes Reh....
Kind, mach Dich doch bitte mal schlau, was der Begriff "Jagdpächter" bedeutet.
Und dennoch ist es seines, da es in seinem Revier lebte. Das gibt jetzt nen leckeren Braten.
Es ist nicht sein Reh
Doch. Jetzt schon.
Weil er als Jagdausübungsberechtigter in dem Revier das Recht hat, sich das Wild durch die Jagd anzueignen.
Niemandem. Wild ist herrenlos, solange, bis es sich jemand aneignet.
Nur der Jagdpächter hat das Recht am erlegten Wild.
Wenn es einen gibt, ja. Hier geht es aber nicht um das aneignen, sondern ums töten.
Der Jagdpächter muss eine Abschussquote, die die untere Jagdbehörde vorgibt (auf Grund des Verbissgutachtens) erfüllen.
Es gibt keine Abschussquote. Es gibt nach landesrechtlichen Vorgaben für einige Wildarten einen Abschussplan. Und diesen gibt die UJB nicht vor, dieser wird, wenn es denn einen gibt, von der UJB bestätigt. Wie ein Abschussplan erstellt wird ist Sache des Erstellers. Ein Verbissgutachten, wenn es denn eines gibt, wird man sinnvollerweise berücksichtigen.
Die Jagdgenossenschaft verpchtet das Jagdrecht an den höchstbietenden Jäger.
Wenn sie geldgierig ist.
"Ein Revierinhaber der im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein Revier vorbildlich bewirtschaftet und Wildschäden in Wald und Feld möglichst auf ein Minimum reduziert, ist oft mehr Wert, als 3 Euro mehr Pacht pro Hektar." (aus https://jagd1.de/magazin/die-pacht-was-bei-der-jagdpacht-fuer-paechter-und-verpaechter-zu-beachten-ist/)
Ja, darf er. Übrigens als einziger aus eigenem (Jagd-)Recht.
Sie meinten es wär „verletzt“
War es mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auch.
Ja, darf er. Das gehört zum Job. Er MUSS verletzte Tiere sogar erlösen.
Ja darf er, muss er.
Es ist nicht sein Reh