Darf ein Jagdpächter das?

7 Antworten

...sie haben den Jagdpächter gerufen...

Richtig, weil der dafür zuständig ist.

...und er hat es erschossen, darf er das???

Ja, wenn es erforderlich war, dann darf er das.

Sie meinten es wär „verletzt“

Dann wird das auch so gewesen sein, das können weder Du noch wir beurteilen.

Natürlich darf er das. Erstens ist es sein Reh, und zweitens ist es nur sinnvoll, ein verletztes Tier zu erlösen....


cg1967  27.07.2021, 19:10
Erstens ist es sein Reh

Nein. Er ist nur der einzige, welcher es sich aneignen darf.

sammmaddes 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 21:57

Es ist nicht sein Reh

Orothred23  05.05.2021, 21:59
@sammmaddes

Welches in seinem Revier lebt, genau deswegen ist es seins.....

Vorrangig ist es jetzt übrigens ein totes Reh....

Ratefuchs007  05.05.2021, 22:00
@sammmaddes

Kind, mach Dich doch bitte mal schlau, was der Begriff "Jagdpächter" bedeutet.

lewei90  05.05.2021, 22:05
@sammmaddes

Und dennoch ist es seines, da es in seinem Revier lebte. Das gibt jetzt nen leckeren Braten.

Waldmensch70  05.05.2021, 22:39
@sammmaddes
Es ist nicht sein Reh

Doch. Jetzt schon.

Weil er als Jagdausübungsberechtigter in dem Revier das Recht hat, sich das Wild durch die Jagd anzueignen.

cg1967  27.07.2021, 19:11
@Orothred23

Niemandem. Wild ist herrenlos, solange, bis es sich jemand aneignet.

gonzo1233  18.11.2024, 18:22
@cg1967

Nur der Jagdpächter hat das Recht am erlegten Wild.
Der Jagdpächter muss eine Abschussquote, die die untere Jagdbehörde vorgibt (auf Grund des Verbissgutachtens) erfüllen.
Die Jagdgenossenschaft verpchtet das Jagdrecht an den höchstbietenden Jäger.

cg1967  20.11.2024, 08:16
@gonzo1233
Nur der Jagdpächter hat das Recht am erlegten Wild.

Wenn es einen gibt, ja. Hier geht es aber nicht um das aneignen, sondern ums töten.

Der Jagdpächter muss eine Abschussquote, die die untere Jagdbehörde vorgibt (auf Grund des Verbissgutachtens) erfüllen.

Es gibt keine Abschussquote. Es gibt nach landesrechtlichen Vorgaben für einige Wildarten einen Abschussplan. Und diesen gibt die UJB nicht vor, dieser wird, wenn es denn einen gibt, von der UJB bestätigt. Wie ein Abschussplan erstellt wird ist Sache des Erstellers. Ein Verbissgutachten, wenn es denn eines gibt, wird man sinnvollerweise berücksichtigen.

Die Jagdgenossenschaft verpchtet das Jagdrecht an den höchstbietenden Jäger.

Wenn sie geldgierig ist.

"Ein Revierinhaber der im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein Revier vorbildlich bewirtschaftet und Wildschäden in Wald und Feld möglichst auf ein Minimum reduziert, ist oft mehr Wert, als 3 Euro mehr Pacht pro Hektar." (aus https://jagd1.de/magazin/die-pacht-was-bei-der-jagdpacht-fuer-paechter-und-verpaechter-zu-beachten-ist/)

Ja, darf er. Übrigens als einziger aus eigenem (Jagd-)Recht.

Sie meinten es wär „verletzt“

War es mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auch.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Ja, darf er. Das gehört zum Job. Er MUSS verletzte Tiere sogar erlösen.

Ja darf er, muss er.