Thema Jagd? Wer bekommt das Wildbret ,Fleisch?
Es geht um die Jagd .Wer bekommt am Ende der Jagd das geschossene Wild(bret) ?
Der Schütze welcher das Wild erlegt hat ,der Jagdpächter oder die Gemeinschaft ?
Es werden ja manchmal auch mehrere Rehe und Wildschweine geschossen .
Wenn man z.B. Gastjäger ist.
Oder bezahlt man nur für den Schuss und das Wildbret muss somit abgekauft werden ?
2 Antworten
Es geht um die Jagd .Wer bekommt am Ende der Jagd das geschossene Wild(bret) ?
Das hängt davon ab...
Bist Du in einem anderen Revier zur Jagd eingeladen, dann gehört es dem dortigen Jagdpächter (der, der das Revier gepachtet hat). Es gehört dann aber zum guten Ton, dass Du ihm das Wild das Du erlegt hast auch abkaufst.
Hast Du in einem Revier eine Jagderlaubnis (Begehungsschein) mit der Du dort selbstständig jagen darfst, dann ist das freies Vertragsrecht. Das hängt also davon ab, was der Revierpächster und Du im Rahmen Deiner Jagderlaubnis abgemacht haben.
- Da kann es sein, dass alles oder bestimmtes Wild "im Begehungsschein mit drin ist" und ohne Extrakosten Dir gehört.
- Es kann aber auch sein, dass Du es vom Pächter kaufen musst.
- Oder es kann sein, dass Du Dir aussuchen kannst, ob Du es kaufst
Demjenigen, der das Jagdrecht in dem Revier hat: das ist entweder der Eigentümer der Jagd, wenn die Jagd selbst bewirtschaftet, oder derjenige, an den er die Jagd verpachtet hat, also der Jagdpächter. Derjenige, der das Jagdrecht hat, kann aber Begehungsscheine ausstellen, d.h. Berechtigungen, sie es jemand erlauben in dem Revier zu jagen und Wild zu erlegen. Allerdings bleibt damit noch immer der Jagdrechtsinhaber Eigentümer des erlegten Wildes, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Ggf. kann der Jäger den Jagdrechtsinhaber das erlegte Wild abkaufen.
Ich bin z.B. hier in den nördlichen Kalkalpen Eigentümer einer Hochgebirgsjagd und bewirtschaftet diese selbst - das erlegte Wild gehört somit mir.