Darf ein an mich adressiertes Paket durch Dritte ohne mein Wissen zurückgesendet werden?
Hallo Freunde,
okay, ich habe mich sehr undeutlich ausgedrückt. Es ist etwas kompliziert.
Ich bin zur Zeit Patient in einer psychiatrischen Klinik zur Langzeittherapie. Ich habe mir dorthin an meinen Namen ein Paket durch Amazon über Hermes schicken lassen. Jedoch wurde durch die Geschäftsleitung der Klinik persönlich die Annahme des Paketes insofern verweigert, dass in meinem Namen das Paket wieder zurückgesendet wurde, sodass ich erst gar nicht durch die Geschäftsführung über den Lieferversuch informiert wurde. Eine Benachrichtigung über den Lieferversuch habe dementsprechend nicht, ich sehe auf der Amazon-Webseite eben nur dass die "Annahme durch den Empfänger verweigert" wurde.
Ich werde die Bestellung jetzt halt an eine Paketstation schicken lassen, kein Problem.
Mir stellt sich trotzdem die Frage, hat das Krankenhaus das Recht, an mich adressierte Post bzw. Pakete einfach zurückzuschicken? Wie würde es sich z.B. gelben Briefen vom Staat verhalten, falls die Klinik sagt: "nein, den Brief sieht der Patient erst gar nicht, der geht prompt zurück!"? Werfe ich da zwei Paar Schuhe zusammen? Mir erscheint es nur sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand in so einer Situation einfach zwischen meine Post und mich stellen darf.
Freundlichste Grüße
3 Antworten
Hattest du das denn mit der Klinik abgesprochen, dass du dir an die Klinikadresse eine Warenlieferung bestellt hattest?
Und selbstverständlich wird dir auch eine Postzustellung in die Klinik geliefert, wenn du einen Postnachlieferungsauftrag gestellt hast.
Die "gelben Briefe" von Ämtern oder Gerichten kann man nicht verweigern. Die gelten in dem Moment als zugestellt und gültig wo sie der Briefträger ins Haus bringt oder in den Briefkasten wirft
Das kommt auf die Art der Erkrankung und der damit verbundenen Betreuungssituation an. Ist die Anstalt vorübergehend dein gesetzlich bestellter Betreuer, darf sie das sehr wohl, weil Du zur Zeit rechtlich gesehen geschäftsunfähig bist.
Tatsächlich habe ich extern eine Betreuerin, die der Bestellung zustimmte.
Wie gesagt, kommt auf die Betreuung an, wenn die externe BEtreuerin weiterhin zuständig ist, würde ich sie ansprechen. Denn dann wäre es sinnvoll folgende Bestellungen an sie zu schicken.
Es ist eine kleine Klinik, in der mal die Geschäftsführung, mal das Pflegepersonal Post und Pakete entgegen nimmt. Tatsächlich ist es bei uns gang und gäbe, dass sich Patienten etwas bestellen. Nur habe ich erfahren, dass sich unser Personal geschlossen weigert, durch Hermes versandtes anzunehmen, bei DHL, DPD, etc. nehmen sie alles grundsätzlich für einen entgegen.