Zweimal Annahmeverweigerung hintereinander - Was passiert?

4 Antworten

Maßgebend ist wohl die Tatsache, aus welchem Anlass versendet A ein Paket zu B. Stammt die Sendung aus einer Warenbestellung, so ist B erst einmal zur Annahme verpflichtet. Dieser Umstand ergibt sich meist aus den AGB des Versenders. Etwas anderes ist die unbestellte Zustellung von Paketen, hier kann die Annahme verweigert werden bzw. kann dem Versender eine Frist gesetzt werden in welcher die Art und Weise die Rücknahme zu erfolgen hat. Es geht ja auch um Gebühren die hierbei entstehen.

Es wird eine gewisse Zeit gelagert, und dann geschreddert,oder versteigert. Der Erlös kommt nicht dem Absender zugute.

Meine Vermutung - das Paket wird eingelagert und nach Ablauf einer bestimmten Frist öffentlich versteigert.

Das Paket wird gelagert und irgendwann "entsorgt" (je nach Paketdienst verschieden). Wenn es um die Bezahlung geht, kann der Käufer schon Bezahltes nicht zurückfordern, und der Verkäufer keine Bezahlung verlangen, da die Lieferung bzw, Rücksendung nicht erfolgt ist. Nachteile haben dann beide.