Darf die Polizei einfach eine MPU anordnen?
Guten Abend,
Ich muss zugeben sie haben ja nicht Unrecht... also: ich bin abends vor einer Polizeiwache vorbei gefahren und habe beschleunigt, die Polizei ist mir hinterher gefahren ( habe sie nicht gesehen). Zu Hause angekommen bin ich aus dem Auto gestiegen und in meine Wohnung gegangen. Nach ca. 10 Minuten Klingelten die Beamten an meiner Tür. Nun habe ich mich dafür entschuldigt aber ist das gleich ein Schuldeingeständnis ? Und dürfen die Beamten einfach so eine MPU anordnen oder kann ich mich dagegen wehren ? Ich meine letztendlich haben sie ja keine Beweise. Vielen Dank schoneinmal für die Antworten.
8 Antworten
Erstmal: Nein, die Polizei kann eine MPU nicht anordnen. Sie liefert den zuständigen Stellen lediglich die Infos dazu.
Ich muss zugeben sie haben ja nicht Unrecht... also: ich bin abends vor einer Polizeiwache vorbei gefahren und habe beschleunigt
Also gab es durchaus einen fragwürdigen Vorfall. Also haben sie das gemacht, was ihnen möglich ist: Sie haben dich besucht, und dich auf dein Fehlverhalten hingewiesen. Scheint Wirkung gezeigt zu haben.
Sollte sowas öfters vorkommen, in Zukunft ggf. mit Beweisen, kann die Führerscheinstelle durchaus deine Tauglichkeit zum Führen eines KFZ überprüfen lassen(MPU). Du bist also nun bekannt...
Darf die Polizei einfach eine MPU anordnen?
Die Polizei ordnet nichts an, sie setzt Gesetze durch und ermittelt. Das Anordnen einer MPU ist der Straßenverkehrsbehörde und der ihr untergeordneten Führerscheinstelle vorbehalten.
War das in Österreich? Dort ist das Schätzen der Geschwindigkeit zulässig, wird aber nicht mehr praktiziert.
Nein das war in Deutschland NRW um genau zu sein.
Die Polizei ordnet keine MPU an, weder "einfach so", noch aus gutem Grund.
Die MPU wird von der Führerscheinstelle angeordnet.
Das können sie natürlich machen, die Führerscheinstelle wird voraussichtlich auch davon erfahren.
Ich meine letztendlich haben sie ja keine Beweise.
Sie haben es doch gesehen und sind somit Zeugen. Zeugenaussagen sind Beweise.
Die Polizei ordnet aber keine MPU an.
Warscheinlich haben sie gesagt, dass es eine MPU geben kann..
So aufgeregt wie der Poser hier bei GF auftritt, hat man ihm aber sowas von den Schneid abgekauft und kann das gar nicht mehr genau wiedergeben..
Ich hab das verstanden, dass die Polizei das der Führerscheinstelle empfehlen kann, ich we6us aber auch, dass man keine Punkte von der Polizri selbst bekommt und Bußgelder auch nicht von der Polizei kommen, sondern von der Bussgeldstelle, auch wenn das hier immer wieder welche meinen...
Aber lassen wir das -Du hast recht, die Polizei kann nie und nimmer eine MPU anordnen (auch wenn sie dafür sorgen kann, aber das ist ja was anderes, was der Fragesteller gar nicht gemeint hat...)
Lies dir mal den § 11 FeV durch: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html Insbesondere Abs. (2)
Da steht wer und warum eine MPU anordnet.
Übrigens die § 13 u 14 sind auch ganz interessant.
Ja die meinten, dass die das an das Straßenverkehrsamt weiter geben. So ganz habe ich das auch nicht verstanden, war total Baff in dem moment