Anzeige "Rennen gegen mich selbst gefahren"?
Hallo ,
Gestern wurde ich von der örtlich Polizei angehalten. Grund dafür war das ich so wie sie es sagten "ein iilegales Straßenrennen gegen mich selbst gefahren hab" nur weil ich sehr stark beschleunigt habe!!! Gibt es ein Solches vergehen überhaupt?
2 Antworten
Ja, einmal das Übliche.
§ 315d StGB
(1) Wer im Straßenverkehr
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Den Vorwurf der unangemessenen Fahrweise gibt es. Dazu gehört auch übertriebenes Beschleunigen.
'Rennen gegen dich selbst' war wohl nur eine flapsige Ausdrucksweise dafür.
Wie ist es denn weiter gegangen?
Und das wird dann nicht nur eine kostenlose Ermahnung sein, sonst würden sie sich das Porto sparen!
Ähm nein es war keine flapsige Aussage. Es ist der Versuch den Fahrer des neuen Paragraphens zur Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen zu beschuldigen. Paragraph 315d StgB sieht dafür bis zu 2 Jahre Haft vor. (und weit aus höhere sind bei konkreter Gefährdung andeter, oder wenn es ja zu Schäden oder verletzten/toten kommt möglich.) In weit der Paragraph gegen Einzelpersonen als solo rennen anwendbar ist geht gerade noch durch die Instanzen.
Nix Wildes die haben nur meine Personalien aufgenommen und dann meinten sie das ich alles weitere per Post bekomme