Anzeige "Rennen gegen mich selbst gefahren"?

2 Antworten

Ja, einmal das Übliche.

§ 315d StGB
(1) Wer im Straßenverkehr

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Den Vorwurf der unangemessenen Fahrweise gibt es. Dazu gehört auch übertriebenes Beschleunigen.

'Rennen gegen dich selbst' war wohl nur eine flapsige Ausdrucksweise dafür.

Wie ist es denn weiter gegangen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PeterMEYER22 
Fragesteller
 05.01.2020, 16:21

Nix Wildes die haben nur meine Personalien aufgenommen und dann meinten sie das ich alles weitere per Post bekomme

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Kuppelwieser  05.01.2020, 16:43
@PeterMEYER22

Und das wird dann nicht nur eine kostenlose Ermahnung sein, sonst würden sie sich das Porto sparen!

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ThisIsJustMeHH  05.01.2020, 17:17

Ähm nein es war keine flapsige Aussage. Es ist der Versuch den Fahrer des neuen Paragraphens zur Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen zu beschuldigen. Paragraph 315d StgB sieht dafür bis zu 2 Jahre Haft vor. (und weit aus höhere sind bei konkreter Gefährdung andeter, oder wenn es ja zu Schäden oder verletzten/toten kommt möglich.) In weit der Paragraph gegen Einzelpersonen als solo rennen anwendbar ist geht gerade noch durch die Instanzen.

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