Darf die Lehrerin das denn?
Ich war die letzten 3 Monate krankgeschrieben und nicht in der Schule. Als ich heute in Deutsch saß, kam die Lehrerin gleich zu Unterrichtsbeginn zu mir und hat mich gezwungen einen Test zu schreiben. Zu dem meinte sie, dass sie den Test auch in jedem Fall bewertet. Dazu hat sie mir gesagt, dass sie am Ende des Unterrichts eine mündliche Leistungsabfrage mit mir machen wird und diese auch auf jeden Fall bewerten wird. Ich habe von vornherein deutlich gemacht, dass ich auf keine der Fragen zu dem bestimmten Thema antworten kann, weil ich mich noch nicht vorbereiten konnte und weil ich nicht einmal wusste, dass sofort 2 Tests anstehen - unangekündigt, in einer Unterrichtsstunde.
Ich habe vorgeschlagen, dass ich mich in der ersten Stunde erstmal erkundige, welcher Unterrichtsstoff für den nächsten Test im Deutschunterricht relevant ist, um mich dann ordentlich auf den Test vorbereiten zu können. Sie hat das aber sofort abgelehnt.
Logischer Weise habe ich nichts auf's Testblatt geschrieben, weil ich überhaupt nichts dazu wusste - meinen Namen hat sie 'netter Weise' schon draufgeschrieben. In der mündlichen Abfrage konnte ich auch nicht auf die Fragen antworten. Als der abgefragte Stoff behandelt wurde, war ich krankgeschrieben und hatte andere Sorgen.
Jetzt hat sie mir daher gleich zwei 6en verpasst.
Darf sie das überhaupt?
Was kann ich tun?
In welchem Land bzw. Bundesland lebst du? In den verschiednen Bundesländern der BRD sind die Regeln durchaus verschieden. Welche Art von Schule besuchst du?
Brandenburg
8 Antworten
das ist echt blöd. Sag die Fakten deinem Klassenlehrer. Vielleicht hat er verständnis und regelt das mit deiner Lehrerin. Wenn man nicht mit seinen Klassenkameraden in einem Chat oder via WA ist, dann kann das für das Nacharbeiten von Materialien sehr störend sein
Es ist unfair, aber sie darf. Rede mal mit einem anderen Lehrer und erkundige dich ob das erlaubt ist:) Aber du bist dazu verpflichtet alles nachzuholen, egal was los ist.
Ich weiß ja nicht was sie hat und deshalb kommt es ajf die Art der Krankheit an. Wenn sie sich das Bein gebrochen hat, dann muss sie das alles nachholen. Wenn sie aber zum Beispiel mental gar nicht in der Lahe war was ein Arzt bestätigt, dann schon :)
Genau. In keinem Fall entscheidet das eine Lehrerin.
Aber bei der Anhörung wegen der Beschwerde über sie
kann sie ja begründen, wie sie zu
dieser medizinischen Beurteilung gekommen ist.
Es gibt zwar gewisse regionale Unterschiede, aber das von Dir geschilderte war rechtlich alles absolut zulässig! Auch wird es nicht als Schikane gesehen, sondern als Dein Recht darauf!
Zur Info sh.:
„Es liegt im pädagogischen Ermessen des Fachlehrers zu entscheiden, ob ein Schüler bei entschuldigtem Versäumen einer schriftlichen Arbeit eine entsprechende Arbeit (...) nachträglich anzufertigen hat“, heißt es beispielhaft für die meisten Bundesländer in der baden-württembergischen Schulordnung. Es ist also das Recht des Lehrers, die Prüfung zu verlangen, wenn andernfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Nur in wenigen Bundesländern muss in jedem Fall nachgeschrieben werden. Auch bei der Wahl von Zeit und Ort haben Lehrer weitgehende Freiheiten.
Muss mein Kind nachschreiben, wenn der Lehrer es will? Ganz klar: ja! Alles andere ist Leistungsverweigerung – und wird mit „ungenügend“ benotet. Auch wer unentschuldigt fehlt oder Krankheitsnachweise zu spät abliefert (Frist meist drei Tage, in höheren Klassen ärztliches Attest), kassiert eine Sechs! Dazu sind Lehrer nicht nur berechtigt, sondern in den meisten Bundesländern auch verpflichtet.
Wenn du nicht im Koma gelegen hast, bist du verpflichtet, den Schulstoff anzufordern und auch zu lernen.
Früher (bei mir bzw. meinen Kindern) lies man sich die Aufgaben von Mitschülern vorbei bringen.Mittlerweile ist jeder sogar digital in der Lage sich zu informieren.
Es ist immer noch Schulpflicht und jeder hat die Aufgabe, sich zu informieren. Außer, man ist so krank, das es nicht möglich ist.
Attest besorgen, dass du den Stoff krankheitsbedingt
nicht nachrbeiten konntest. Dann Beschwerde zunächst bei der Schulleitung.
Eben nicht egal, was los ist. Ein Arzt entscheidet, was der Schüler kann, und nicht eine Tusse, bei der es nur zur Lehrerin gereicht hat.