Darf die Hochschule das (Datenschutz, Ethik)?
Ich studiere an einer Hochschule, bei welcher man ausschließlich Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht hat und Klausuren auch nicht "schieben" kann.
Klausur ist an Tag X und dann wird sie geschrieben, außer man ist krank.
Wenn man krank ist, muss man zum Arzt und benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (soweit normal).
Zusätzlich muss der Arzt ein von der Hochschule ausgestelltes Formular ausfüllen, dort wird unter anderem nach der Diagnose, den Symptomen und den Beeinträchtigungen gefragt, die das Versäumen der Klausur rechtfertigen.
Damit der Arzt das ausfüllen darf muss der Studierende den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Tut er das nicht, dann fällt er durch die Klausur oder wird exmatrikuliert.
Ich frage mich hier schon, was geht die Hochschule es an was für eine Krankheit man hat? Gibt abgesehen vom Prinzip an sich auch Dinge, die nicht jeder wissen sollte. Es bleibt einem keine andere Wahl, da man gezwungen wird die Schweigepflicht aufzuheben (zumindest wenn man seinen Job behalten will).
Noch krasser:
Die Hochschule behält sich vor, welche Krankheiten/Gründe sie anerkennt. Bei Anerkennung des Grundes wird die Klausur nachgeschrieben, wenn sie ihn nicht anerkennt erfolgt eine Bewertung mit 5,0 bzw. Exmatrikulation.
(Ich denke ein Arzt kann besser über Krankheitsgründe urteilen als Sachbearbeiter in der Verwaltung einer Hochschule)
Studierende die wegen Grippe, Magen-Darm, dem Tod eines nahestehenden Angehörigen oder Migräne nicht mitschreiben fallen durch, da laut Hochschule kein triftiger Grund vorliegt. Es gab auch schon Fälle, bei welchem ein schwerer Verkehrsunfall am Vortag oder ein gebrochener Arm abgelehnt wurde (man habe ja noch einen anderen Arm, mit dem kann man die Klausur ja schreiben).
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
5 Antworten
Das kann nur eine private Hochschule sein, eine staatliche würde sich anders verhalten. Ein Betroffener sollte Widerspruch gegen den Bescheid des Nichtbestehens bzw. gegen die Exmatrikulation einlegen und sich zuvor anwaltschaftlich beraten lassen. Vermutlich wird schon die Androhung einer gerichtlichen Klärung eine Verhaltensänderung der Hochschule bewirken. Das alles ist ein Grund mehr, dass man sich sehr genau überlegt, ob man wirklich an einer privaten Hochschule studieren will.
Auch eine Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Lasst euch mal als Studierende von einem Fachanwalt über eure Rechte genau informieren.
Nein, ist es nicht. Ich kenne das Problem von meiner Uni auch (obwohl ich persönlich nie betroffen war). Ich habe in meiner Studi-Zeit als FSR-Mitglied auch bereits mitbekommen, dass die Studierendenschaft dagegen vorgegangen ist. Bleibt nur zu hoffen, dass das irgendwann in näherer Zeit gekippt wird in dieser Form.
hört sich eher nach Stammtischparolen und bashing und Klatsch und Traatsch an
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn das juristisch geklärt werden muss, dann kann es gut sein, dass die Hochschule davon abrückt, bis dahin gilt aber geltendes "Anscheinsunrecht".
Danke für die Antwort.
Wir Studierende haben den Eindruck, dass dieser Zettel als reine Schikane existiert um möglichst vielen Angst zu machen. Was die Leute dazu bringen soll, definitiv immer die Klausuren zu schreiben trotz Krankheit. Nachschreiben bringt ja zusätzlichen Aufwand für die Hochschule.
Ich denke, dass einfach mal jemand nur die AU einreichen sollte. Dann wird er durchgefallen lassen und sollte zum Anwalt gehen, über so einen Fall würde sich wahrscheinlich jeder Anwalt freuen.
Ich bin da auch bei Euch.
Das Problem ist, solange nur Ihr das so seht, geben die einen feuchten Furz darauf. Wenn die Behörden sich Eurer Auffassung anschließen (geht leider nur über offiziellen Weg rechtssicher), dann hat die HS aus meiner Sicht keine andere Wahl mehr.
Ihr könntet aus meiner Sicht noch einen Weg gehen, aber Vorsicht! Der ist ungemütlich:
Wenn eine ausreichend große Sudierendenschaft diese Ansicht teilt, setzt Euch mit den Medien in Verbindung. Manchmal kann man schon was erreichen, wenn man ein Thema an die große Glocke hängt. Ihr müsst aber höllisch aufpassen, was Ihr da sagt. Immer eine subjektive Sicht geben.
Das widerspricht allen Grundsätzen des Datenschutzes und die Hochschule maßt sich an, Arbeitsunfähigkeit besser bewerten zu können als der Arzt. Schon heftig, das.
Danke für deine Einschätzung.
Diese Hochschule ist in manchen Bundesländern der einzige Weg um im gehobenen Dienst zu landen.