Darf die Hochschule das (Datenschutz, Ethik)?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Nein 71%
Ja 14%
Meine Meinung dazu lautet... 14%

5 Antworten

Nein

Das kann nur eine private Hochschule sein, eine staatliche würde sich anders verhalten. Ein Betroffener sollte Widerspruch gegen den Bescheid des Nichtbestehens bzw. gegen die Exmatrikulation einlegen und sich zuvor anwaltschaftlich beraten lassen. Vermutlich wird schon die Androhung einer gerichtlichen Klärung eine Verhaltensänderung der Hochschule bewirken. Das alles ist ein Grund mehr, dass man sich sehr genau überlegt, ob man wirklich an einer privaten Hochschule studieren will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet
MeinCtutW88 
Fragesteller
 09.08.2023, 18:08

Danke für deine Einschätzung.

Diese Hochschule ist in manchen Bundesländern der einzige Weg um im gehobenen Dienst zu landen.

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Coriolanus  09.08.2023, 18:11
@MeinCtutW88

Auch eine Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Lasst euch mal als Studierende von einem Fachanwalt über eure Rechte genau informieren.

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Nein

Nein, ist es nicht. Ich kenne das Problem von meiner Uni auch (obwohl ich persönlich nie betroffen war). Ich habe in meiner Studi-Zeit als FSR-Mitglied auch bereits mitbekommen, dass die Studierendenschaft dagegen vorgegangen ist. Bleibt nur zu hoffen, dass das irgendwann in näherer Zeit gekippt wird in dieser Form.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – M. Sc. Psychologie

hört sich eher nach Stammtischparolen und bashing und Klatsch und Traatsch an

Meine Meinung dazu lautet...

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn das juristisch geklärt werden muss, dann kann es gut sein, dass die Hochschule davon abrückt, bis dahin gilt aber geltendes "Anscheinsunrecht".

MeinCtutW88 
Fragesteller
 09.08.2023, 17:34

Danke für die Antwort.

Wir Studierende haben den Eindruck, dass dieser Zettel als reine Schikane existiert um möglichst vielen Angst zu machen. Was die Leute dazu bringen soll, definitiv immer die Klausuren zu schreiben trotz Krankheit. Nachschreiben bringt ja zusätzlichen Aufwand für die Hochschule.

Ich denke, dass einfach mal jemand nur die AU einreichen sollte. Dann wird er durchgefallen lassen und sollte zum Anwalt gehen, über so einen Fall würde sich wahrscheinlich jeder Anwalt freuen.

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Neugier2022  09.08.2023, 17:41
@MeinCtutW88

Ich bin da auch bei Euch.

Das Problem ist, solange nur Ihr das so seht, geben die einen feuchten Furz darauf. Wenn die Behörden sich Eurer Auffassung anschließen (geht leider nur über offiziellen Weg rechtssicher), dann hat die HS aus meiner Sicht keine andere Wahl mehr.

Ihr könntet aus meiner Sicht noch einen Weg gehen, aber Vorsicht! Der ist ungemütlich:

Wenn eine ausreichend große Sudierendenschaft diese Ansicht teilt, setzt Euch mit den Medien in Verbindung. Manchmal kann man schon was erreichen, wenn man ein Thema an die große Glocke hängt. Ihr müsst aber höllisch aufpassen, was Ihr da sagt. Immer eine subjektive Sicht geben.

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Nein

Das widerspricht allen Grundsätzen des Datenschutzes und die Hochschule maßt sich an, Arbeitsunfähigkeit besser bewerten zu können als der Arzt. Schon heftig, das.