Darf der vermieter neu Klingel installieren?

6 Antworten

Hm , soweit ich weiß sind solche Funkklingeln zwar vergleichsweise billig in der Amschaffung, haben gegenüber Klingeln, die am Hausstrom angeschlossen sind, jedoch den Nachteil das deren Sender und Empfänger in der Regel mit Batterien des Typ AAA und des Typs Mono betrieben werden und der Austausch derer geht auf Dauer ins Geld, wenn man keine Akkus und ein dazugehöriges Ladegerät besitzt.

Daher würde ich an den Vermieter einen EInspruch schreiben und von ihm verlangen entweder eine an den Hausstrom angeschlossene Klingel zu installieren, die Batterien regelmäßig vom Hausmeister austauschen zu lassen, wobei die dadurch verursachen zusätzlichen Kosten nicht zu den Nebenkosten hinzugerechnet werden dürfen, oder dir stattdessen passende Akkus und ein auch für Mono Akkus ausgelegtes Ladegerät ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt wird, damit du die Batterien eigenhändig ca jährlich austauschen kannst.

AlterLeipziger  24.08.2023, 21:23

Genau, das fällt unter Reparatur! Muss also den gleichen Zweck erfüllen wie die alte Klingel und darf keine Mehrkosten für den Mieter erfodern.

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Das ist doch jetzt keine Diskriminierung. Oder?

Ihr werdet bestimmt nicht "schlechter" behandelt als andere Mieter. Der Vermieter muss wirtschaftlich denken, auch um Mieterhöhungen zu vermeiden.

Wenn keine Ersatzteile mehr verfügbar sind, was soll er denn machen? Die komplette Klingelanlage des Hauses austauschen? Das wäre doch unverhältnismäßig.

treppensteiger  24.08.2023, 22:04

Eine komplette Erneuerung ist nicht unbedingt unverhältnismäßig. Wenn die Klingelanlage gerade den Punkt der Verschleißgrenze erreicht hat, gehen womöglich demnächst weitere Klingeln kaputt.

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Eine funkionierende Klingel gehört zur Wohnung, dafür muss der Vermieter sorgen. Aber nirgendwo steht wie die genau aussehen muss.

Funkklingeln haben nur eine eingeschränkte Reichweite, keinen Türöffener und brauchen bei Sender und Empfänger Batterien .. scheint mir kaum eine dauerhafte Lösung zu sein.

Wenn die Klingelanlage im Mehrfamilienhaus kaputt ist, sollte sie normalerweise komplett getauscht werden. Der Vermieter, wenn er nicht Besitzer der kompletten Immobilie ist, darf da auch nicht rumwerkeln, die Klingelanlage gehört zum Gemeinschaftseigentum, da muss die Hausverwaltung die Reparatur veranlassen und ggfs die Eigentümerversammlung über eine neue Klingelanlage beschliessen. Kosten kann der Vermieter von der Steuer absetzen, aber nicht auf den Mieter umlegen.

Was ist denn konkret defekt? Ist es nur die Glocke oder was immer bei Euch Rabatz macht? Wenn ja, ich würde da gar nicht mit dem Vetmieter diskutieren. Die Dinger kosten nicht viel und ich würde einfach eine neue anbauen.

Das ist erlaubt, es handelt sich um eine Glocke mit vielen schönen klingeltönen, unsere steckt in einer Steckdose im Wohnzimmer. Die reguläre Glocke wäre teurer, was er sich natürlich über eure Miete wieder holen könnte.