Darf der Verkäufer einen Tag nach Unterzeichnung so einen Wucher für Stornierung verlangen?
Hallo,
ein Bettenfachgeschäft hat mir eine Matratze für 1600 Euro aufschwätzen wollen und leider habe ich auch schon einen Kaufvertrag unterschrieben und die Matratze sollte inenrhalb von 5-6 Wochen geliefert werden.
Da ich mir bei der Größe nicht 100% sicher war, habe ich auch noch gesagt, dass ich im Fehlerfall am nächsten Tag noch mal anrufe.
Nun habe ich es ir am nächsten Tag aber anders überlegt und habe telefonisch verlangt alles rückgängig zu machen.
Nun verlangt das Geschäft 10% (also 160 Euro) Stornogebühren. Muss ich das jetzt wirklich bezahlen?
6 Antworten
Das ist alles etwas komplizierter:
Rein rechtlich war der Vertrag zunächst insoweit schwebend unwirksam, weil Du den Vorbehalt erklärt hattest, den Vertrag widerrufen zu wollen, wenn die Größe nicht passt (lassen wir das Beweisproblem jetzt mal beiseite). Allerdings ist "habe es mir anders überlegt" eben nicht vom erklärten Vorbehalt gedeckt, so dass Dir kein Widerrufsrecht zustand und der Vertrag erfüllt werden muss - damit müsstest Du die Matratze abnehmen und den vollen Preis bezahlen.
Aber:
Üblicherweise sind solche Dinge in den AGB geregelt, die 10 % sind kein unüblicher pauschaler Schadenansatz. Meist steht dort aber auch, dass der Kunde die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist (prüfe das bitte nach). Nun kommt der erklärte Vorbehalt wieder ins Spiel, denn der Verkäufer konnte noch nicht wissen, ob der Vertrag nicht womöglich storniert/geändert wird, sein Schaden beschränkt sich also letztlich auf seinen Aufwand, der hier gering bis Null sein dürfte - aber da wären wir wieder beim Nachweisproblem, außerdem dürfte anwaltliche Hilfe fällig sein.
Ich werde bei 160 Euro und leider ohne Rechtsschutz lieber keinen Anwalt dazu nehmen. Aber eine entsprechende Google-Rezension verfassen, vielleicht bewirkt das ja auch schon was
kommt auf den Kaufvertrag an, den du unterschrieben hast
solange aber noch keine Arbeit bei dem Geschäft in den Auftrag gesteckt wurde, hast zumindest mit Anwalt gute Chancen da nichts zahlen zu müssen. Der Anwalt muss halt nachweissen, dass das Geschäft noch keine adäquate Leistung reingesteckt hat --- wie z.B. Größe zurechtschneiden usw.
Alternativ könnte er auch auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen...
Das wird der entgangene Gewinn sein, der da jetzt als Erfüllungsschaden geltend gemacht wird (§ 252 BGB).
Keine Ahnung, wie hoch die Margen im Matratzenbusiness sind. Aber wenn du der Meinung bist, der (entgangene) Gewinn sei höher, darfst du sicher auch mehr zahlen.
Ja, das dürfen sie. Ein Kaufvertrag im Ladengeschäft ist bindend und es gibt kein Rücktrittsrecht.
Sieh das Positive. Du hast für 160 € eine sehr wertvolle Lektion fürs Leben gelernt. Ein Bekannter von mir hat dafür nen 5-stelligen Betrag gebraucht.
Und dann wundern sich die Händler, dass die Leute immer mehr online kaufen!!! Beim online Kauf sieht das nämlich anders aus👍
Beim Online-Kauf hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, weil du nicht wie im Laden die Ware vor Abschluss des Kaufvertrags in Augenschein nehmen kannst. Wer aber im Laden diese Möglichkeit nicht nutzt und sogar per Unterschrift einen Kaufvertrag schließt, ist einfach schlichtweg selbst schuld!
So ist es leider. Deshalb kaufe ich teure Sachen nur online.
Sehe hier keinen Grund das sie das nicht dürften.
Was steht dazu denn im unterzeichneten Vertrag?
er hat gesagt er gibt telefonisch morgen bescheid ob der auftrag so geht ... dumm nur halt dass es nicht schriftlich festgehalten wurde. Wenn ein Anwalt das aber glaubhaft nachweisen kann, dass der Auftrag 1 Tag ruhen sollte --- evtl. Zeugen für die Aussage ... hat er Chancen zu gewinnen.
als würden die nur 10% an so einer überteuerten Matratze verdienen…