Darf der Lehrer mir die 6 geben?
Ich war am Tag der Klassenarbeit nicht anwesend. Jedoch habe ich ein Attest für diesen Tag. Bei der nächsten Stunde des Unterrichtsfaches war ich auch nicht da. Ebenfalls mit Attest. Nun möchte mir mein Lehrer eine 6 für diese Arbeit geben weil ich zwischen den Tagen da war und mich nicht um einen Nachschreibetermin gekümmert habe. Ist er dazu befugt?
9 Antworten
Ziemlich spitzfindig. Mir schwant, als wäre noch mehr passiert. Vor allem: Wusstet Ihr, dass man als Schüler um einen Nachschreibtermin bitten muss? Wenn ja, und mir ist das neu, dann fragt sich, ob er das ganz ar angekündigt hat.
Ja ich denke das du nachsitzen musst. Du hättest dich um einen nachschreibe Termin kümmern müssen und nicht er. Aber ich weiß nicht wie das in deiner Schule geregelt wird. Kannst du nicht auch andere Lehrer oder im Sekretariat nachfragen?
Ja. es ist deine Aufgabe, um einen Nachschreibetermin zu BITTEN. Dazu muss er dir nicht hinterher laufen.
Die Lernerfolgskontrolle ist der angesetzte Klausurtermin. Wer diesen nicht einhält, muss sich selbst um einen Ersatztermin BEMÜHEN
Ohne jetzt das Schulgesetz deines Bundeslandes zu kennen, ist es aus meiner Sicht so oder so unverhältnismässig (wenn der Sachverhalt so stimmt!).
Deswegen ist die Note 6 aufzuheben und dir einen geeigneten Nachprüfungstermin anzubieten.
Nein.
Du warst mit Attest entschuldigt am Tag der Arbeit. Nur für unentschuldigtes Fehlen an dem Tag der schriftlichen Leistungsüberprüfung darf eine 6 vergeben werden.
Es gibt keine Grundlage dafür )für die 6) Nenne mir mal das Bundesland.
warum soll er das bundesland nennen wenn es ohnehin keine grundlage gibt.
Dann könnte ich ihm die entsprechende Passage zur Leistungsbewertung und dem Fehlen bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen raussuchen oder nennen, so dass man sieht, welche gesetzlcihen Grundlagen es für das Fehlen und das Nachschreiben gibt.
Daraus ergubt sich, dass es für das Handeln der Lehrkraft keine gesetzliche Grundlage gibt, nicht gar nicht...
Dass es darum geht, dass er zwischen den entschuldigten Tagen da war und er DESWEGEN eine sechs bekommen wird. Nicht weil er an den Entschuldigten Tagen nicht da war.
Er darf nicht dafür bestraft werden? Eine 6 darf nur vergeben werden, wenn er die Arbeit verweigert hat. Hat er nicht....
Es ging mir nur um das Verständnis von consilleri. Ob die sechs nun vergeben werden darf oder nicht... Keine Ahnung.
So, bin wieder da.
Zunächst: Ich habe den TE anders verstanden- eine Klärung seinerseits wäre sinnvoll.
Eine 6 dafür zu vergeben, dass ein S. zwischen 2 attestlich enstchuldigten Fehltagen da war, ist nicht zulässig und auch sinnfrei.
Sollte das so sein, ist das ja noch absurder oO
Ein unentschuldigte Abwesenheit an dem Tag einer abgekündigten schriftlichen Leistungsüberprüfung darf mit Ungenügend bewertet werden.
Ich habe den Te so verstanden so verstanden, dass der FL dem TE eine 6 geben möchte, da er sich an den Tagen zwischen seinem Fehlen (entschuldigt mit Attest an den Tagen an denen der Unterricht des FL stattgefunden hat) nicht nach einem Nachschreibtermin erkunidgt hat.
Natürlich kann der Fl hier davon ausgehen, dass er mit Absicht an der nächsten Stunde erneut nicht da war, um einem NAchschreibtermin aus dem Weg zu gehen.
Da du aber ein ärztliches Attest hast, ist das gesichert.
Er (Der Lehrer) hätte an den Tagen, an denen er anwesend ware nachschreiben lassen können, er muss dies noch nicht einmal ankündigen.
Eine 6 dafür zu vergeben, dassein S. an ein paar Tagen wieder da war und nicht nach dem Nachschreibtermin gefragt hat,halte ich persönlcih für nicht haltbar.
Es sei denn es fehlt hier etwas.
An den TE: Klassenlehrer ansprechen und Sachverhalt in Ruhe klären. BR ist absolut übertrieben, zudem Widersprüche nur für Verwaltungsakte gelten.
Für meinen Lehrer ist das große Problem halt dass ich mich nicht um einen nachschreibetermin gekümmert habe. Ich dachte das ist nicht meine Aufgabe.
Zitat TE: "Nun möchte mir mein Lehrer eine 6
*für diese Arbeit geben weil ich zwischen den Tagen da war *"
Verstehe. Wie gesagt eine 6 ist dafür das nicht zulässig. Es ist nicht korrekt (was andere user hier schreiben), dass es zu deinen Pflichten gehört. Das wird an jeder Schule anders gehandhabt, normalwerweise kommt die Lehrkraft auf dich zu. Sprich mit dienem KL,-)
Es hat auch keinen Sinn das hier weiter auseinanderzuklamüsern...
Ist das denn wirklich meine Aufgabe mich um den Nachschreibetermin zu kümmern?
Kenne es halt auch nur so dass die Lehrer auf mich zukommen
Da gebe ich dir Recht.
Vielen Dank für deine Hilfe
Und selbst, wenn Eure schule oder dieser Lehrer das so haben möchte (schulintern), dann kann dafür keine 6 vergeben werden.
Sprich mit deinem KL, das wird schon ;)
SchulG NRW §48 gilt:
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
Die Grunde, die du nicht zu vertreten hast, ist deine bescheinigte Erkrankung
(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.
Das liegt nicht tatsächlich vor. Du hast laut deiner Aussage keine Klassenarbeit verweigert.
§ 6APO Sek 1 (nehme ich an)
(5) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.
Ich sehe hier persönlich keine Grundlage für ein Ungenügend... Es sei denn es fehlt etwas in deinem Bericht.
Ich kann mal versuchen mit meinem Klassenlehrer oder einer höheren Instanz zu sprechen. etwas anderes bleibt ja nicht übrig. Aber bis die Bezirksregierung Arnsberg reagiert vergehen Monate und außerdem verweisen sie sowieso darauf das erstmal schulintern zu klären
Das wohl Unsinn, Nachschreibtermine werden angegeornet. Nachschreibtermine sind per se Klassenarbeiten und sie sind eine schriftliche Lernerfolgskontrolle, darum mus man nicht bitten ..