Für Klassenarbeit Note 6 - weil ich beim Nachschreibetermin nicht anwesend war, von dem ich nichts wusste?

7 Antworten

meinte vor den Ferien ich muss nach den Ferien nachschreiben. +nachschreiben ist fast immer donnerstag

Das war der Termin, er war dir bekannt

In Baden Württemberg

§ 8 Nichtteilnahme, Rücktritt

(1) Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit »ungenügend« bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung und der Kompetenzprüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.

(2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Ist eine prüfungsrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung nicht offenkundig, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, das eine konkrete Beschreibung dieser Beeinträchtigung beinhaltet. Lassen sich Zweifel am Vorliegen einer prüfungsrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung auf andere Weise nicht ausräumen, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auch die Vorlage eines Satz 2 entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträaglich nicht mehr geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde.

(3) Sofern und soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Kann an der Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilgenommen werden, gilt die Prüfung als nicht unternommen; Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie Absatz 2 gelten entsprechend.

(4) Vor Beginn der Abschlußprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.


AnonymerAcc 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 00:27

Habe nun ein attest bekommen, habe ich recht auf einen neuen nachschreibetermin?

topbaugutachter  10.11.2018, 09:08
@AnonymerAcc

Genau das steht in dem Gesetz für Baden Württemberg. Wohnst du in Bayern muss du das Bayrische Schulgesetz bemühen.

Aber kranke haben noch immer nachschreiben düfen

Hast du dich denn frühestmöglich bemüht, den Termin zu erfahren?

Einfach davon ausgehen, dass "das Übliche" gilt, reicht nicht.

Also hast du einen nachschreibe Termin gehabt An demDonnerstag oder nicht?
Wenn dir keine nachschreibe Möglchkeit gegeben wurde sprech den Lehrer an
Der wird dir schon ne Begründung geben

Wieso warst Du nicht anwesend? Wenn Du krank warst mit Attest, darf es keine 6 geben. Wenn Du "einfach so" nicht da warst, ist die 6 verdient.

Eine 6 steht für ‚null punkte‘ - also keine erbrachte leistung

dir wurde VOR den Ferien gesagt, das du nachschreiben musst, anstatt nachzufragen ‚wann und wo?‘ hast du nichts gemacht

und die Konsequenz war eine nicht erbrachte Leistung die mit ‚null punkten‘ bewertet wurde ... was auch völlig korrekt ist