Darf der Lehrer das verlangen?

Das Ergebnis basiert auf 28 Abstimmungen

Ja darf er 79%
Nein darf er nicht 11%
Es kommt drauf an… 11%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Es kommt drauf an…

Moin,

es kommt darauf an. Aber deine Frage berührt mehrere Punkte und ist daher unterschiedlich zu beantworten.

So sieht es rechtlich aus:

Weder auf landes- noch auf bundesweiter Ebene existiert ein Gesetz, welches die Toilettengänge der Schülerinnen oder Schüler während des Unterrichts regelt. Somit scheint die Entscheidung, ob ein Schüler oder eine Schülerin während der Stunde die Toilette aufsuchen darf, allein dem Lehrer überlassen zu sein.
Diesen Eindruck unterstützt zunächst auch das geltende Schulrecht, welches die Schülerschaft grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet, sofern sie nicht durch Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte oder die Schulleitung davon befreit wurden.

ABER:

Dagegen könnte man die im ersten Artikel des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde anführen. Diese garantiert jedem Menschen eine menschenwürdige Behandlung. Dazu zählt auch die Möglichkeit zur Befriedigung dringender menschlicher Bedürfnisse wie den Gang zur Toilette.
Wird ein Schüler oder eine Schülerin zum Aufhalten eines dringenden menschlichen Bedürfnisses gezwungen, so könnte dies zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches führen oder als Misshandlung von Schutzbefohlenen § 171 des Strafgesetzbuches ausgelegt werden.

Nun kommt jedoch das ABER im ABER:

Dennoch sind Lehrkräfte nicht generell dazu verpflichtet, den Toilettengang zu gewähren. So darf die Entscheidung von Faktoren wie der Häufigkeit der Bitte um einen Toilettengang des Schülers sowie der Glaubwürdigkeit desselben und der Dringlichkeit des Wunsches abhängig gemacht werden. Dabei dürfen Lehrkräfte voraussetzen, dass es gesunden Schülern jeden Alters möglich ist, für die Dauer der Unterrichtsstunde ohne einen Toilettengang auszukommen.
Leidet ein Schüler oder eine Schülerin allerdings an einer Blasenschwäche oder einer Blasenentzündung, so ist er oder sie unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attestes davon ausgenommen. Auch im Fall einer hohen Dringlichkeit des Bedürfnisses des Toilettengangs muss dieser dem Schüler oder der Schülerin durch den Lehrer aufgrund der Einhaltung der Menschenwürde gewährt werden. Die Dringlichkeit kann aber nicht alle 15 Minuten auftreten, ansonsten ist von einer Krankhaftigkeit auszugehen, die wiederum durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden müsste.

Ob die Lehrkraft einer Schülerin oder einem Schüler den Gang zur Toilette während der Stunde gestattet, hängt also von verschiedenen Faktoren und damit dem auch vom Ermessen der Lehrkraft ab.
Allerdings darf der Toilettengang nicht gänzlich untersagt werden. So muss beispielsweise aufgrund von Krankheiten oder im Fall einer hohen Dringlichkeit des Bedürfnisses der Schüler für die Dauer des Toilettenbesuchs vom Unterricht befreit werden.

Insofern darf dein Lehrer von dir ein ärztliches Attest darüber verlangen, dass du tatsächlich alle 15 Minuten aufs Klo musst, weil das nicht normal (im Sinne von gesund) ist.
Bringst du ein solches Attest bei, darf dir dein Lehrer den Toilettengang nicht verwehren, auch wenn es öfter die Stunde passiert.
Hast du kein solches Attest und kannst dir auch keins ausstellen lassen, darf dir die Lehrkraft den Toilettengang verwehren (außer in ganz dringenden Fällen, die dann aber nicht öfter in einer Stunde auftreten können).

Du siehst, es kommt darauf an...

LG von der Waterkant

Ja darf er

Weißt du, wie das nervt, wenn während des Unterrichts andauernd jemand kommt und geht? Klar muss dafür eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, sonst könnte man annehmen, die Lehrkraft soll gezielt genervt werden oder der Schüler hat gerade besseres zu tun, als im Unterricht zu sitzen...

Ja darf er

Ein Attest verlangen ja, den Gang verweigern nein.

Ja darf er

Er hat ja recht damit. Und wen das medizinisch begründet ist, dann ist es ok.

Ein Mädchen aus meiner Klasse hatte das auch mal weil sie eine Blasenentzundung hatte.

Es kommt drauf an…

Er darf ein Attest verlangen, aber den Toilettengang nicht verbieten.

Wer alle 15 Minuten aufs Klo muss, sollte vielleicht nicht in die Schule gehen.

Gruß Matti