Bürgergeld - was zählt als Einkommen? Payback?

3 Antworten

Ich würde es als Einnahme und nicht als Einkommen werten.

Da es sich letztlich nur um eine Erstattung handelt, ist eine Anrechnung meiner Meinung nach nicht "rechtens".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

eigendlich ja, aber wenns nicht gerade richtig asche regnet, würde ich das nicht angeben bzw. jemandem der es nicht angibt nachsehen.

Man kann ja auch Rabatte beim EInkauf bestimmter Sachen bekommen. das wäre ja dann zwar ein geldwerter VOrteil aber kein Einkommen.

Ich finde, man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen,

vielleicht kann man das auch mit Guthaben als sog. freies Schonvermögen auslegen.

Da hat man wohl 150 € pro Lebensjahr.

Wenn man 30 Jahre alt ist, gibt es eben 4500 € Schonvermögen. Es sei denn, das ist schon ausgeschöpft.

Man kann ja Widerspruch einlegen. Payback Punkte sind ja kaum Tausende als Vermögen oder Einkommen


Agamemnon712  06.05.2024, 09:50
als sog. freies Schonvermögen auslegen.

Kann man nicht.

Da hat man wohl 150 € pro Lebensjahr.
Wenn man 30 Jahre alt ist, gibt es eben 4500 € Schonvermögen.

Lang ist's her. Diese Regeln gibt es aktuell nicht.

Man kann ja Widerspruch einlegen. Payback Punkte sind ja kaum Tausende als Vermögen oder Einkommen

Das ist nicht falsch.

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