Zählt Kindergeld als Einkommen beim Jobcenter?

6 Antworten

Kindergeld zählt als Einkommen und wird vorrangig als Einkommen des Kindes auf dessen eigenen Bedarf angerechnet.

Vorrangig deshalb, weil das Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern werden würde, wenn das Kind es nur noch teilweise oder auch gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, weil es genug anderes anrechenbares Einkommen hätte.

Dann würde das Kind auch unter 25 Jahren aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus sein, sie würden dann fürs Kind selber keine Leistungen mehr bekommen und das Kind müsste dann ggf. selber seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw. an die Eltern zahlen.

Hätte das Elternteil welches das Kindergeld bekommt kein anderes Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann könnten min. 30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Wäre das Kind min. schon 18 Jahre alt und würde kein Erwerbseinkommen haben, dann könnte es auch min. diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld im Regelfall zu 100 % als Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet, eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Eltern für das Kind eine eigene Versicherung abgeschlossen hätten, dann könnte der angemessene monatliche Beitrag abgesetzt werden.

Kindergeld zählt unter ALG 2 - Bezug als Einkommen des Kindes und wird dementsprechend auf dessen Leistungen angerechnet.

Kindergeld wird als Einkommen vom Kind angerechnet! Sollte das Kind bereits seinen Bedarf durch eigenes Einkommen und Vermögen decken, wird das Kindergeld den Kindergeldberechtigten angerechnet!

tochterhela 
Fragesteller
 21.10.2021, 01:33

Bis 25 bin bin ich aber Kindergeld berechtigt nur weil mein eigenes Einkommen, vielleicht hab ich sogar Vermögen mein Lebensstandard deckt heißt es nicht dass ich darauf verzichten muss…weil es mir eigentlich zusteht.

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Sabsi665  21.10.2021, 05:57
@tochterhela

Keiner sagt, dass du auf dein Kindergeld verzichten musst. Du bekommst hald dementsprechend weniger Hartz IV!

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Das Kindergeld wird auf den jeweiligen Regelsatz des KINDES verrechnet. Das ist auch vollkommen richtig so.

Kindergeld wird angerechnet.