Braucht man bei einem traktoranhänger der <offiziell> 20kmh fährt ein bremslicht?
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6 Antworten
Der Anhänger braucht immer ein Bremslicht, ausgenommen sind nur Anhänger hinter Krankenfahrstühlen oder Kleinkrafträdern bis 50 km/h.
Siehe §53 (2) StvZO
- (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.
- Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
- Krankenfahrstühlen,
- Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
- Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Traktoren bis 20 km/h brauchten kein Bremslich, der Stichtag fällt mir gerade nicht ein, ist orgendwas in den 1950er Jahren gewesen.
Der Anhänger muss aber eines haben.
Der anhänger fährt <ofgiziell>20kmh.
Der traktor fährt mit 30kmh
erst ab einem bestimmten baujahr und schneller wie 25kmh.ältere anhänger haben nicht mal eines.mein 50 jahre alter traktor hat auch keines und läuft gerade mal 24kmh.wird auch bei tüv nie beanstandet,der hat keines vom baujahr her
es steht 19,8 kmh als höchstgeschwindigkeit drinn,die 24 läuft er nur da ich ihn etwas aufgedreht habe
Ist ja auch egal. Bremslichter braucht man erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Kauf dir so eine Latte zum anhängen mit Beleuchtung, ohne ist zu gefährlich, egal was für ausnahmen es gibt.
1. Licht + blinker sind sowiso schon dran
2. Wenn der aufbau (siehe bild) nicht drauf ist , ist kein platz
3. Dann kanst du oben gleich "B-Licht neu einbauhen" ankreuzen
So wie ich die StVO lese, muss jeder Anhänger ein Bremslicht haben, außer, er wird von einem Zweirad (< 50km/h) oder einem Krankenfahrstuhl gezogen. Ausnahme: Einachsige Zugmaschinen.
Ja, er braucht ein Bremslicht, aber wenn der Anhänger zur damaligen Zulassung kein Bremslicht brauchte, dann wirst Du es nicht nachrüsten müssen.
Aber je nach Anwendungsfall kann es aus sicherheitstechnischer Sicht sinnvoll sein über eine Nachrüstung nach zu denken...
Dann ist der Traktor aber in den Papieren mit 20 km/h angegeben