Brauche ich real Abschluss für Krankenschwester?
Hallo, wenn ich 1 Jahr die Ausbildung beende als Krankenpflegerin assisten. Kann ich dann wie es in der Broschüre steht 3 Jahre Krankenschwester machen oder bedeutet es nur wenn ich mein real erwerbe nach der 1 jährige Ausbildung. Denn leider kann ich mein real nicht erwerben aufgrund meiner
Noten.
3 Antworten
Du bekommst nach einer einjährigen Ausbildung *keinen* Realschulabschluss. Das geht nie.
Du kannst nach der Ausbildung zur Altenpflegehelferin die Ausbildung zur Pflegefachkraft anfangen.
Es gibt die Ausbildung zur Krankenschwester nicht mehr. Der Beruf heißt jetzt Pflegefachkraft. Die Regelungen bleiben aber gleich.
Und schaue dir bitte diesen Film an. Hast du das schon getan?
Es ist wichtig. Dann weißt du, was auf dich zukommt. Und du weißt, wie die Arbeit aussieht.
https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/ich-machs/im-altenpflegehelfer100.html
Ach so. Gestern ging es noch um die Altenpflegehelfern.
Hier ist der Film über die Gesundheits- und Krankenschwester.
https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/ich-machs/im-gesundheits-krankenpfleger-ich-machs100.html
Der Beruf heißt nicht Pflegefachkraft, das ist der Oberbegriff für alle examinierten Pflegekräfte. In der Krankenkpflege nennt sich das GuK : Gesundheits und Krankenpflege und innerhalb der Altenpflege: Altenpflegefachkraft. Mit der generalisierten Ausbildung hast du 2 Jahre die selbe/gleiche Ausbildung. Im 3 Jahr kannst du entscheiden ob GuK, Altenpflegefachkraft oder Kinderkrankenpflege. Und diese spezialisierung steht dann auch in der Urkunde.
In der Krankenkpflege nennt sich das GuK : Gesundheits und Krankenpflege und innerhalb der Altenpflege: Altenpflegefachkraft.
Das ist nicht (mehr) korrekt.
Ab nächstem Jahr werden die Ausbildungen "Gesundheits- und Krankenpfleger", "Kinderkrankenpfleger" und "Altenpfleger" zusammengelegt. Stichwort: Generalistische Pflegeausbildung.
Der neue Beruf für alle heißt "Pflegefachmann/-frau".
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=132173
Hier mal ganz grob zur Info:
https://www.diakonie.de/themenschwerpunkt-generalistische-pflegeausbildung/
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Habe deinen "Nachtrag" eben noch gelesen. Es gibt diese Spezialisierung, dennoch lautet der Beruf - also die Ausbildung - für alle gleich und man bewirbt sich auf Stellen mit dieser Bezeichnung.
Es wäre nur irreführend, der Fragestellerin das anders zu erläutern.
Lese einmal meinen Beitrag richtig, dann hättest du dir deinen Kommentar ersparen können.
ich schrieb: Mit der generalisierten Ausbildung hast du 2 Jahre die selbe/gleiche Ausbildung. Im 3 Jahr kannst du entscheiden ob GuK, Altenpflegefachkraft oder Kinderkrankenpflege. Und diese spezialisierung steht dann auch in der Urkunde.
So ist das nun einmal.
Mach die einjährige Ausbildung, dann hast du die Voraussetzung für die weitere Ausbildung. Vorher kommst du da nicht dran.
Da steht doch nach bestehen der Altenpflegehelferausbildung ist die Zugangsvorraussetzung erreicht fürs Exam. Auch ohne Mittlere Reife laut dem Text.
Wieso gibt es nicht mehr? Was ist da los?