Biwakieren in Deutschland erlaubt in Wäldern, die dem Staat gehören?

4 Antworten

Je nach Landesrecht:

Gilt das Betretungsrecht nur tagsüber.

In einigen ist das übernachten untersagt.


treppensteiger  11.05.2025, 18:07

In Bayern? Ich frage mich, wie man dort im Gebirge länger wandern können sollte, wenn das Nachts verboten wäre. Zu größeren Bergtouren muss man halt auch mal im Dunkeln raus, oder kommt erst in der Nacht zurück. Ebenso ist biwakieren nicht unüblich, in oder bei längeren Klettertouren. Wenn etwas davon verboten wäre und geahndet würde, hätte ich das bestimmt schon mal in einer DAV Mitgliederzeitschrift erwähnt gefunden.

Bei den anderen genannten Bundesländern weiß ich es auch nicht. Meine Info, mit der ich bisher nie Probleme hatte, war, übernachten ohne Zelt, einfach nur mit Isomatte und Schlafsack, ist, außer - meistens in Nationalparkkernzonen, erlaubt. Eben eine sogenannte "Notübernachtung" oder auch Biwakieren genannt.

StRiW  11.05.2025, 18:35
@treppensteiger

Notübernachtungen sind jedoch nicht geplant.

Eigentlich gibt's in den Gebieten reichlich Schlafmöglichkeiten.

Nothütten etc.

treppensteiger  11.05.2025, 18:47
@StRiW

es heißt ja auch nicht Geplantübernachtung sondern in langer Form Notwendigkeitsübernachtung ;-) (Ich weiß, das ist so wahrscheinlich nicht korrekt, viel mir aber gerade ein, als guter Argumentationsversuch :-) )

StRiW  11.05.2025, 19:04
@treppensteiger

Da soll der Wanderer seine route so legen das er die ganzen Hütten nutzen soll.

Dafür unterhält ja auch der DAV die günstigen Hütten.

Overloard1337 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 17:02

Aber was soll da passieren, wo kein Kläger, da auch kein Richter? Nehme meinen Müll mit und Schlafe dort, wo ich keine Wild, Auto oder Jägerstände sehe, dort, wo also nicht gejagt wird und ich niemanden störe.

StRiW  11.05.2025, 17:06
@Overloard1337

Kann dich je nach Landesrecht der Eigentümer oder Jagdpächter trotzdem an die Karre fahren.

Jagdaufsicht, etc können die mal eben das auferlegen:

Niedersachsen: Drohen Geldbußen von 10 bis 250 Euro.

Nordrhein-Westfalen: Drohen Bußgelder von 5 bis 80 Euro pro Tag.

Rheinland-Pfalz: Drohen Strafen von 8 bis 103 Euro pro Tag.

Bayern: Kann mit Bußgeldern von 10 bis 2.500 Euro rechnen.

In Naturschutz Flächen oder ähnliches kann e deutlich teurer werden.

ja, es ist grundsätzlich erlaubt, solang es nicht in Naturschutz- und/oder anderen geschützten Gebieten geschieht. Jedoch kann es regional anderweitige Bestimmungen geben