Bis wieviel km/h darf mein Elektrolongboard im Strassenverkehr sein?

4 Antworten

Lt. dem Longboard-Forum ist es auch in der Schweiz und Österreich untersagt. Aber das sind für mich unbestätigte Quellen.

Eigentlich kann man sagen dass in Deutschland bislang nur Segways und Pedelecs eine allgemeine Betriebsgenehmigung besitzen. Die Longboards und auch die ganzen anderen neuen elektrischen Sportgeräte sind nach derzeitger Auffassung nicht  genehmigungsfähig. Ähnlich wird es wohl auch in der Schweiz sein. D.h. sie gelten auch nicht als Fußgänger, obwohl m.E. ein Skater da noch ganz andere Geschwindigkeiten rausholen kann. Der gilt als Fußgänger, der Punkt ist halt, er ist nicht motorunterstützt.

Die deutsche 6 km/h -maximale Obergrenzenregelung- (Spielzeug, einfache Krankenfahrstühle) greift nicht, da diese Geräte durch z.B. bergabrollen, anschubsen usw. schneller sein können. Sie müssten dann nicht nur versichert und mit Kennzeichen versehen sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung nach mit Klingel, Licht und Blinkern versehen sein.... usw.

Für Segways beispielsweise braucht man in Deutschland ein sichtbares Versicherungskennzeichen und einen Mofa-Führerschein.

TVIZZER 
Fragesteller
 23.08.2017, 12:16

Könntest du mir vielleicht noch diesen schweizer gesetzesartikel reinschreiben damit ich diesen nachlesen kann? Danke

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Eckengucker  23.08.2017, 13:32
@TVIZZER

Wie ich sagte, keine bestätigten Quellen.

Hier:

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Busse-wegen-E-Skateboard---Politiker-fordert-Loesung-16079876

https://www.electric-skateboard.de/elektro-skateboard-erlaubt-die-rechtslage-zum-motorisierten-skateboard/

https://www.aargauerzeitung.ch/leben/digital/skateboarden-ohne-anstrengung-jetzt-kommt-das-e-board-in-die-schweiz-129327425

Einen direkten Gesetzestext mit dem Begriff Longboard-Verbot wird es nicht geben, das ist auch in Deutschland so. Die Teile sind, so wie sie verkauft werden, einfach nicht genehmigungsfähig.

Das heißt im Klartext man müsste eine Einzel-Genehmigung bei der Behörde beantragen. Mit allem drum rum. Du brauchst dann ein Einzelgutachten das so teuer ist, dass du wohl ein gutes Pedelec zum gleichen Preis erwerben kannst und das Ganze auch noch ohne große Aussicht auf Erfolg. Und du wirst von der Bremse bis zum Blinker, Licht und Kennzeichen alles anbringen müssen. Fraglich ist dann auch ob du mit den Dingern überhaupt noch auf dem Gehweg fahren darfst, nach meinem Dafürhalten nicht, da es dann eher wie ein Pedelec (25 km(h) behandelt werden müsste. Damit wäre auch der eigentliche Sinn des Geräts weg. Das ist Müll.

Ich habe gehört dass Segways nur auf  Druck der Industrie mit den o.a. genannten Auflagen genehmigt wurden. Selbst bei den Fahrrädern ist es ähnlich. Man darf nur die mit eHilfsmotor verwenden, die eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Da darfst du keine Veränderungen vornehmen. Die sogenannten S-Pedelecs (40 km/h) werden fast wie Motorräder behandelt. Du brauchst eine Versicherung, einen Helm, Kennzeichen und darfst eigentlich nicht mehr auf dem Radweg fahren weil zu schnell.

Zumindest in Deutschland ist alles andere in dem genannten Bereich nicht erlaubt.

Reine eBikes etc, alles mit ausschließlichem Elektromotor, ist wieder etwas anderes.

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Peppie85  23.08.2017, 14:50

wobei der sagway hier eine sondergeschichte darstellt, da er keinen sitz oder sattel hat, ganz im gegensatz zum pedelec, das man als eine moderne form des fahhrades mit hilfsmotor ansehen darf. es hat lediglich die sondererlaubnis, auch ohne kennzeichen und rückspiegel betrieben zu werden.

lg, Anna

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Eckengucker  23.08.2017, 16:02
@Peppie85

Ich hoffe ich habe das jetzt richtig gelesen. Richtig ist dass der Sagway eine Sondergeschichte darstellt. Das hat jetzt nichts mit dem Sitz oder Stand zu tun sondern mit der dauernden Muskelunterstützung beim Fahren mit dem Pedelec? so richtig?

Wie bereits beschrieben:

Seqway darf nicht ohne Kennzeichen betrieben werden, der Mofaführerschein ist vorgeschrieben, also braucht er auch eine Versicherung und das Versicherungskennzeichen muss angebracht sein. Helmpflicht besteht nicht, aber es gilt auch ansonsten wie ein Rad, das heisst, es darf nicht auf dem Gehweg fahren, ein vorhandener Radweg muss benutzt werden etc. Segways sind die einzigen vollmotorisierten Gerätschaften dieser Art, die erlaubt wurden, wohl auf Druck der Wirtschaft und weil sie aufgrund ihrer Bausweise auch die Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung nachkomme. Und vorsicht, nicht alle Segways sind zugelassen, nur die mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis. Es gibt Sagways die nicht betriebsfähig sind z.B.

Sagway PT , Sagway i2 (über 20 km/h)

Also auch bei Sagways beim Kauf oder Betrieb auf die Betriebserlaubnis achten.

Um auf die Frage zurückzukommen gibt es auch "Longboards" mit einem Notsitz, die sind genauso verboten, also ist "stehend" oder "sitzend" egal. Sieh mal hier rein

http://www.segway-pt.eu/index.php/regulations_segway_de_de.html

Das Pedelec ist eine andere Form der Ausnahme, hier wird das damit begründet, dass der Motor nur mit Muskel-Unterstützung funktioniert, also nur "unterstützt". Deshalb wurde hier von der Versicherungspflicht usw. abgesehen, zumal die 25 km/h beim heutigen Technikstand mit den meisten Rädern sowieso einfach zu fahren sind. Ein ganz anderes Problem ist hier, dass damit einem ganz anderen Publikum eine tolle Mobilität gegeben wurde. Ich habe als Radfahrer schon viel in dieser Hinsicht erlebt...

So. Pedelecs haben beim Kauf eine allgemeine Betriebserlaubnis haben. Anders als am Rad darfst du keine Veränderungen der Antriebstechnik vornehmen, selbst ein stärkerer Akku ist nicht drin.

Und ab 25 km/h gilt das nicht mehr. Obwohl S-Pedelecs genauso aussehen und genauso zu fahren sind, sind sie einfach für den Radweg mit 40 km/h viel zu schnell. Sie brauchen daher eine Versicherung mit Kennzeichen, haben zwingend die Helmpflicht und dürften nur auf der Straße gefahren werden.

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die 6km/h regelung gilt da meines wissens nach nicht, da du mit dem board trotzallem schneller fahren kannst.

selbst wenn du den motor so weit runter drosselst das es wirklich keinen spaß mehr macht dürftest du mit einem e-board immernoch probleme bekommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Longboard-Geek seit über 10 Jahren

Du darfst mit einem Longboard rechtlich gesehen gar nicht im Straßenverkehr unterwegs sein.

Genau. Wenn es bauartbedingt schneller als 6 km/h ist, gilt es als Kraftfahrzeug - mit Versicherungs- und ggf. Fahrerlaubnispflicht.

RobertLiebling  23.08.2017, 08:13

Sorry, hab erst jetzt gesehen, dass Du nach der Rechtslage in der Schweiz fragst. Da kenne ich mich nicht aus.

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TVIZZER 
Fragesteller
 23.08.2017, 12:18

Könntest du mir vielleicht noch diesen schweizer gesetzesartikel reinschreiben damit ich diesen nachlesen kann? Danke

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