Wäre es zulässig im Straßenverkehr permanent mit dem Heck des Autos voran zu fahren, wenn man ansonsten alle Verkehrsregeln einhält?
Also dass man mit dem Auto eben permanent im Rückwärtsgang (aber in Fahrtrichtung) fährt. Ist das zulässig?
8 Antworten
wenn man ansonsten alle Verkehrsregeln einhält?
Beim Rückwärtsfahren gilt vor allen eine Regel für dich, nämlich StVO §9 Abs.5:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
Danke. Also ist es unter Berücksichtigung meiner in der Frage gegebenen Grundannahmen absolut legitim und erlaubt.
Salue
Auf der Strasse wird dies aufgrund der Gesetze, dass man sich korrekt im Strassenverkehr verhalten muss, geregelt. In der Schweiz ist es sogar klar verboten. Das Retourfahren über mehr als ein paar Meter ist verboten und nur erlaubt, wenn man zum Ausweichen auf Bergstrassen bis zur nächsten Kreuzungsmöglichkeit rückwärst fahren muss und kein Wenden möglich ist.
Wie wärs mit einem Rückwärtsrennen auf der Rennpiste? Siehe:
https://www.watson.ch/spass/auto/362387573-lustigstes-video-rueckwaerts-autorennen-in-holland
Den ersten Platz holte sich immer der holländische DAF mit seinem Wendegetriebe. Er lief rückwärts gleich schnell wie vorwärts. Bei meinen DAF33 mit seinen kleinen 2-Zylinder-Boxermotor war dies immerhin 114 Km/h. Das mache einer mal nach.
Tellensohn
Spätestens auf der Autobahn wirst du hier Probleme bekommen. Hier ist das Rückwärtsfahren nämlich untersagt.
Du könntest jetzt argumentieren, dass du nicht gegen die Fahrtrichtung gefahren bist, in der STVO steht jedoch
§18 Autobahnen: [...] Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten
Der Polizist sieht, dass dein Rückwärtsgang drin ist und damit ist für ihn der Fall erledigt und dein Lappen ist weg.
Wenn du mit dem Rücken in Fahrtrichtung sitzt könnte es theoretisch sein, dass dir ein Polizist die Fähigkeit abspricht, das Fahrzeug sicher führen zu können. Ob er damit durchkäme ist allerdings fraglich und würde vermutlich von einem Richter entschieden werden müssen.
Nein.
Guckstu StVO, Paragraph 1.
nein,du behinderst den anderen verkehr.steht in §9 der STVO
naja du gehst gerade vom beispiel autobahn aus...
und wenn ich autobahnen einfach künftig meide?