Belangt werden für urheberrechtlich geschützte Fotos, gepostet auf GuteFrage.net?

4 Antworten

Das Urheberrecht besagt, dass der Urheber darüber entscheidet, wie sein Werk verwendet wird.

Wenn Du also ein fremdes Bild abfotograafierst und weiterverbreitest, ohne dass der Urheber sein Einverständnis gegeben hat, verstösst Du gegen das Urheberrecht und kannst abgemahnt werden. Verbreiten kann übrigens schon das Teilen in einer WhatsAppgruppe sein, auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, dass Du erwischt und in dem Fall abgemahnt wirst.

Bedeutet: lade im Internet nur Bilder hoch, die Du selbst gemacht hast, wo der Urheber mit dem Upload durch Dich einverstanden ist, oder die eine freie Lizenz haben.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fotografiere viel in meiner Freizeit.

reepfine 
Fragesteller
 16.09.2022, 22:59

Ok. Naja so aufwendig ist es ja nicht, nach seinen Fotos im Internet zu suchen.

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AndersLarsson  16.09.2022, 23:03
@reepfine

Ich meinte dass es unwahrscheinlich ist erwischt zu werden, wenn Fotos in einer WhatsApp Gruppe gepostet werden.

Fotos öffentlich im Netz zu posten ist schon extrem riskant um nicht zu sagen dämlich. ;)

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Du kannst dir zumindest sicher sein, dass alles was du auf Gutefrage.net postest dir nicht mehr gehört, also eine Enteignung deines Urheberrechtes:

§9 Urheberrechte
  1. Der Nutzer versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den Inhalten verfügt, die er auf die Plattform hochlädt.
  2. Ist ein Nutzer der Ansicht, dass seine Werke unberechtigt genutzt werden, so ist gutefrage hierauf unverzüglich hinzuweisen. Nach Kenntniserlangung und Prüfung des Sachverhalts wird gutefrage diese Inhalte nicht mehr zum Abruf zur Verfügung stellen. gutefrage weist darauf hin, dass gutefrage Inhalte erst dann wieder freischalten wird, wenn der Nutzer, der die Inhalte hochgeladen hat, nachweisen kann, dass der rechtswidrige Zustand beseitigt ist.
  3. Der Nutzer räumt durch das Hochladen seiner Inhalte auf die Plattform die zur Darstellung und Nutzung der Inhalte im Rahmen der Dienste erforderlichen, nicht ausschließlichen, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten ein. Diese Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere:
  • das Recht zur Einspeicherung in die Plattform von gutefrage;
  • das Recht, die Inhalte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, bearbeitet oder unbearbeitet zugänglich zu machen;
  • das Recht, die Inhalte auf Abruf von Nutzern der Webseiten hin zu vervielfältigen;
  • das Recht, die Inhalte in Zusammenhang mit den Webseiten von gutefrage auch in anderen Medien weiter zu verwerten,
  • das Recht, im räumlichem Umfeld der Inhalte Werbung in jeglicher Form zu platzieren.
  1. gutefrage ist ferner berechtigt, die Inhalte der Plattform auf Webseiten unter anderen von gutefrage betriebenen Domainadressen (z.B. www.helpster.de, www.cosmiq.de) und mobilen Applikationen sowie in Verbindung mit gutefrage auf Dritt-Webseiten (z.B. durch Einbindung von Widgets) öffentlich zugänglich zu machen.

Ja rechtlich kann man dafür belangt werden. Das gilt für jede Plattform. Es spielt prinzipiell keine Rolle ob etwas kommerziell genutzt wird oder nicht. Das was den Verstoß betrifft ist die ungenehmigte Verbreitung und Vervielfältigung durch den Upload auf fremde Server.

Der Betreiber ist in der Pflicht bei solchen Meldungen zu handeln. Kommt er dieser Pflicht trotz Kenntnis nicht nach / erfüllt die Kontrollanforderungen nicht, kann er dafür belangt werden. Der Benutzer selbst kann für die Vervielfältigung abgemahnt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

reepfine 
Fragesteller
 16.09.2022, 22:45

Also dann muss man nicht direkt Strafe zahlen sondern wird meistens erst dazu verpflichtet, das Foto wieder zu löschen?

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Limearts  16.09.2022, 22:52
@reepfine

Eine solche Aufforderung erfolgt zumeist in Form einer Abmahnung, die neben einer Schadensersatzforderung auch Kosten für den konsultierten Anwalt betrifft. Die Höhe hängt davon sehr vom kopierten Werk ab, bewegt sich allerdings zumeist mindestens im mittleren dreistelligen Bereich.

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reepfine 
Fragesteller
 16.09.2022, 22:54
@Limearts

Und wer zahlt dann? Der Betreiber oder der Poster? Vorausgesetzt der kann überhaupt ausfindig gemacht werden. Weiß nicht ob dem Staatsanwalt das für eine IP Auswertung reicht.

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Natürlich kann der Urheber Dich dann verklagen.
Du hast das Bild eines anderen ohne dessen Erlaubnis verbreitet.
Es ist völlig egal, ob Du es dabei zu kommerziellen Zwecken genutzt hast oder nur, um eine Frage zu stellen.

Das Urheberrecht besagt u.A., dass der Urheber eines Werkes das Recht hat zu entscheiden wer sein Werk verbreiten darf und unter welchen Bedingungen.

Ohne Erlaubnis verstößt eine Verbreitung des Werkes gegen das Urheberrecht und der Urheber kann Klage einreichen.