Bekommt man Kindergeld mit Ausbildungsvertrag?
Wenn man Kindergeld bekommen hat und sich dann arbeitssuchend meldet, aber schon im darauffolgenden Monat einen Ausbildungsvertrag bekommt, hat man dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld obwohl die Ausbildung erst Monate später beginnt oder erst ab Ausbildungsbeginn?
4 Antworten
Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen für den weiteren Kindergeldanspruch der Eltern:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 bzw. 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf
Du hast den Punkt 3 erfüllt und somit haben deine Eltern Anspruch auf die Kindergeldzahlung in der Wartezeit bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)
Du mußt dies nur noch der Familienkasse mitteilen und mit diesem von der Ausb.stelle bestätigten Formular sowie einer Kopie des Ausb.vertrages bestätigen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031910.pdf
Gruß siola55

PS: Bitte den Unterschied beachten zwischen "Ausbildungssuchend" und "Arbeitsuchend" gemeldet: bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen im Alter und Hinzuverdienst: siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" den Punkt 4.1 Arbeitsuchende Kinder auf Seite 13.
Also hier besteht nur bis max. zum 21. Lj. der Kindergeldanspruch für die Eltern, falls du nur eine geringfügige Beschäftigung als Hinzuverdienst ausübst!
Wenn Du einen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, kann auch in einer längeren Wartezeit Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Rückwirkend ab der Vollendung des 18 Lebensjahres allerdings max.für 6 Monate.
Also Azubivertrag der Familienkasse in Kopie zukommen lassen, dann sollte es auch bis zum Beginn der Ausbildung weiter Kindergeld geben.
In der Ausbildung dann eh, solange Du noch keine 25 bist.
Wenn Du arbeitssuchend unter 21 Jahren gemeldet bist, darfst Du in der Wartezeit aber max.einen Minijob machen, bei ausbildungssuchend wäre das keine Voraussetzung.
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, solange sich ihr Kind in Ausbildung befindet.
Karenzzeiten sind möglich.
...und bei "Ausbildungssuchend" besteht als Wartezeit längstens bis zum 25. Lj. der Kindergeldanspruch für die Eltern ;-))
Solange du ausbildungssuchend gemeldet warst gibt es für die Eltern auch übergangsmäßig das Kindergeld bis die Ausbildung beginnt ,während der Ausbildung sowieso wenn du unter 25 bist