Bekomme ich noch Weiterbildungsgeld?
Ich muss meine PTA Prüfung in drei nicht bestandenen Fächern wiederholen. Um diese wiederholen zu dürfen muss ich noch vom November bis Juni in die Schule für die drei Fächer. Die Prüfung findet Mitte Juli bis Ende Juli statt. Ergebnis bekomme ich dann Mitte August.
Habe ich noch Anspruch auf Weiterbildungsgeld von 150 Euro?
Was meint ihr?
1 Antwort
Das musst Du schon mit dem Jobcenter abklären.
Wenn deine Ausbildung aber noch nicht beendet ist und Du weiterhin die Schule besuchen musst, um die Prüfungen ablegen zu können, könnte auch weiter Anspruch bestehen.
Dann wirst Du doch sicher einen Aufhebungsbescheid bzw. Änderungsbescheid erhalten haben ?
Daraus sollte der Grund ja ersichtlich sein.
Nein! Hatte vorher extra für das Weiterbildungsgeld und Fahrtkosten ja auch keinen Bescheid.
Ist aber nicht üblich, dann solltest Du ja zumindest einen schriftlichen Vertrag über deine Weiterbildung haben, darin sollte das ja auch geregelt sein.
Darin ist nichts geregelt und habe auch nichts bekommen. Denn die Wiederholung wird auch zurzeit nicht vom Jobcenter bezahlt. Das Landesamt bezahlt zurzeit die Schule. Das ist ein spezieller Vertrag zwischen Landesamt und der PTA Schule für mit Bildungsgutschein geförderte Schüler, dieser geht bis März. Im März bekomme ich dann einen neuen Vertrag von der Schule bis zum Schluss, der kostenlos ist. Trotzdem beziehe ich ja Bürger-geld, da ich bedürftig bin. Irgenedwas läuft hier anscheinend gewaltig schie.
Das musst Du dann schon mit dem Jobcenter klären, hier kennt keiner den Grund.
Bekomme irgendwie weder Weiterbildungsgeld noch Fahrtkosten. Bekomme derzeit nur Regelsatz mit Betriebs- und Heizkosten.