Ist mein Ausbildungsvertrag nach der bestanden Prüfung nichtig?
Hii, bin Moment in in einer Ausbildung und mache grade meine Abschlussprüfung.
Nach der Ausbildung möchte ich was anderes machen.
Mein Arbeitsvertrag gilt bis Ende Juli und ich bin voraussichtlich Ende Juni fertig.
Muss ich dann noch bin Ende Juli dann noch arbeiten? Denn eigentlich müsste ich ja nach der bestanden Prüfung auch anderes vergütet werden?
2 Antworten
Bestehst Du die Prüfung vor dem Ende des Ausbildungsverhältnisses, dann ist es damit (Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses) beendet.
So bestimmt es das Berufsbildungsgesetz BBiG § 21 "Beendigung" Abs. 2:
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Schau den Vertrag an, da steht eigentlich drin, dass er mit bestandener Prüfung endet. Macht ja auch Sinn, man ist dann kein Auszubildender mehr.
Das kommt nicht auf den Vertrag an, das ist gesetzlich so bestimmt - Berufsbildungsgesetz BBiG § 21 "Beendigung" Abs. 2:
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.